
Renate Rastätter, MdL, tierschutzpolitische Sprecherin der Grünen im Landtag
eine humane Gesellschaft zeichnet sich nicht zuletzt dadurch aus, wie sie mit den uns anvertrauten Mitgeschöpfen, den Tieren umgeht. Obwohl der Tierschutz seit vielen Jahren im Grundgesetz und in unserer Landesverfassung verankert ist, sind wir bei der Umsetzung des Staatsziels Tierschutz leider noch nicht sehr weit gekommen. Immer noch leiden Tiere in der Massentierhaltung, bei Langzeittiertransporten, und werden in qualvollen Tierversuchen eingesetzt. Für uns Grüne ist die Verbesserung des Tierschutzes ein wichtiges politisches Ziel. Ich möchte Ihnen in diesem Newsletter zur grünen Tierschutzpolitik im Landtag einige unserer vielfältigen parlamentarischen Tierschutz-Initiativen vorstellen. Der Schwerpunkt dieser Aufgabe liegt auf dem Thema Tierversuche. Wir Grünen kritisieren die wachsenden Tierversuchszahlen, vor allem in der Grundlagenforschung, und verlangen, dass endlich systematisch Alternativen zu Tierversuchen forciert und umgesetzt werden.
Über Rückmeldung, Kritik und Anregungen zu unserer Grünen Tierschutzpolitik würde ich mich freuen.
Ihre
Renate Rastätter, MdL

Irmgard Zecher, Alterspräsidentin, Tierschützerin und LAG Vorsitzende Mensch und Tier der Grünen in Baden-Württemberg
Diese erste elektronische Newsletter-Ausgabe der grünen Landtagsfraktion zum Tierschutz ist Irmgard Zecher, der Alterspräsidentin unserer Landespartei, gewidmet. Irmgard Zecher hat am 4. Juli 2010 ihren 90. Geburtstag gefeiert. Unsere ganze Fraktion gratuliert ihr von ganzem Herzen und wünscht ihr für ihr neues Lebensjahrzehnt alles Gute, vor allem Gesundheit. Irmgard Zecher ist die Seele unseres Grünen Landesverbandes. Seit mehr als zwei Jahrzehnten hat sie sich für eine gerechte Gesellschaft und ein solidarisches Miteinander aller Generationen eingesetzt. Ihr besonderes Anliegen war und ist Tierschutz. Als Vorsitzende unserer Landesarbeitsgemeinschaft Mensch und Tier hat sie den Tierschutz in alle Gremien unserer Landespartei konsequent eingebracht und dadurch zu einem wichtigen Grünen Thema gemacht. Dafür möchte ich ihr gemeinsam mit meiner Fraktion herzlich danken.


© Stephanie Hofschlaeger / PIXELIO
Nach wie vor werden in Deutschland in der Medizin, in Wissenschaft- und Forschungsbereichen, bei der Entwicklung von Arzneimitteln und in gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungsverfahren millionenfach Tierversuche durchgeführt. Dabei steigen die Zahlen der dafür verwendeten Versuchstiere von Jahr zu Jahr kontinuierlich an, vor allem im Bereich der Grundlagenforschung. Tierversuche an Wirbeltieren dürfen nach unserem Tierschutzgesetz nur durchgeführt werden dürfen, wenn sie ethisch vertretbar sind und wenn die zu erwartenden Ergebnisse das Tierleid rechtfertigen. Mit dem Argument der im Grundgesetz verankerten Forschungsfreiheit und der Androhung der jeweiligen Wissenschaftszweige oder Forschungsindustrie, ggf. ins Ausland abzuwandern, gelingt es aber den Antragstellern seit Jahren, auch im Bereich der Grundlagenforschung für so gut wie alle Tierversuche eine Genehmigung zu erhalten. Die durch das Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz vorgeschriebene Güterabwägung im Hinblick auf die ethische Vertretbarkeit von Tierversuchen wird in der Praxis offenbar immer noch nicht umgesetzt.
Wir Grünen haben deshalb einen Antrag in den Landtag zur Offenlegung der Entwicklung der Tierversuchszahlen und der Maßnahmen zur Verringerung der Tierversuche in Baden-Württemberg eingebracht. In der Landtagsdebatte im Juni 2010 habe ich für meine Fraktion heftige Kritik daran geübt, dass die CDU/FDP -Landesregierung sich im Bundesrat für eine Verschlechterung des Tierschutzes im Entwurf der neuen EU-Richtlinie „zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere“ eingesetzt hat. Mit unserem grünen Änderungsantrag haben wir Grünen die Regierungsfraktionen CDU/FDP aufgefordert, den ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission, der deutliche Verbesserungen gegenüber der alten Richtlinie enthielt, zu unterstützen. Leider wurde dieser Antrag abgelehnt.
Antrag,
Änderungsantrag
Landtagsdebatte


Besonders umstritten sind Tierversuche an Affen. Obwohl – oder gerade weil sie – evolutionsgeschichtlich unsere nächsten Verwandten sind, werden auch sie immer wieder in Tierversuchen eingesetzt. Wir Grünen unterstützen eine Resolution des EU-Parlaments mit der Forderung der Festlegung eines Zeitplans zur ersatzlosen Beendigung von Versuchen an Primaten. Wir haben deshalb zur Situation von Tierversuchen an nichtmenschlichen Primaten einen Berichtsantrag mit einem Beschlussteil in den Landtag eingebracht.
Tiersversuche an sogenannten Altweltaffen (verschiedene Makakenarten, Meerkatzen, Paviane) und Neuweltaffen (Marmosets, Totenkopfäffchen) gibt es in Deutschland in vielen Forschungseinrichtungen. In Baden-Württemberg gehören dazu die Universität Tübingen sowie das Max-Planck-Institut für Biologische Kybernetik, ebenfalls in Tübingen. In Tübingen werden Affen, denen über Schädelaufsätze Elektroden implantiert wurden, auf einen Stuhl fixiert und sollen stundenlang bestimmte Aufgaben lösen. Auf meine Frage an die Landesregierung, welche konkreten medizinischen Behandlungsmethoden für bedrohliche Krankheiten des Menschen bisher aufgrund von in Deutschland durchgeführten Primatenversuchen entwickelt werden konnten, musste die Landesregierung allerdings passen. Unsere umfangreichen Forderungen wurden von den anderen Landtagsfraktionen in der Debatte im Juni 2010 abgelehnt.
Antrag
Landtagsdebatte


Foto: Singh Jaggi J et al.
Die Zunahme von Tierversuchen bundesweit und in Baden-Württemberg hat auch Auswirkungen auf die Entwicklung von Tierforschungsanlagen an den Universitäten des Landes. Dazu habe ich eine Anfrage in den Landtag eingebracht.
Die Antwort der Landesregierung hat am Beispiel der neuen Tierforschungsanlage Mannheim Weise gezeigt, wie einerseits auf die zunehmenden Tierversuchszahlen reagiert wird und auf der anderen Seite gleichzeitig die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass die Tierversuchszahlen auch künftig weiter zunehmen können, insbesondere im Bereich der Zucht und des Einsatzes gentechnisch veränderter Tiere. Die Methoden der Gentechnik haben den Wissenschaftlern ein ganz neues fast grenzenloses Forschungsfeld eröffnet. Zunächst noch vorwiegend an Mäusen werden immer mehr „Tiermodelle“ mit bestimmten Gendefekten etabliert (also bestimmte Linien gezüchtet, denen ein Gen fehlt oder gezielt verändert wurde), um dann an ihnen experimentell die diversen Auswirkungen dieser speziellen Genveränderung zu testen.
Landesweit sind in den letzten 10 Jahren in der Verantwortung des Landes an drei Universitäten Neubauten für Tierforschungsanlagen. Kostenpunkt: über 13,8 Mio € jeweils hälftig von Bund und Land finanziert. 3 Fakultäten der Universität Freiburg und zwei der Universität Tübingen haben unabhängig davon im gleichen Zeitraum im Rahmen von Forschungsum- oder Ausbauten ebenfalls ihre Flächen für die Tierhaltung erweitert. Es ist deprimierend, dass gleichzeitig das Land Baden-Württemberg die in den letzten drei Jahren im Landeshaushalt eingesetzten 300.000 € für die Entwicklung von Alternativen zu Tierversuchen ab dem Jahr 2010 aus Einspargründen ersatzlos gestrichen hat.
Bei dieser besorgniserregenden Entwicklung ist noch kein Ende erkennbar. Umso wichtiger ist es, dass wir GRÜNEN nicht aufhören, diese Entwicklungen im Bereich Tierversuche zu kritisieren und wirkungsvolle Maßnahmen zur Reduzierung von Tierversuchen zu fordern. Gerade im Bereich der Tierversuche muss dem hohen Tierschutzanspruch der Bevölkerung endlich Rechnung getragen werden und mehr öffentliche Gelder in die Forschung und den Ausbau von Alternativmethoden fließen.
kleine Anfrage

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Foto: Armin Kübelbeck
Botox ist ein Handelsname für ein Präparat aus dem Nervengift Botulinumtoxin. Es ist das stärkste bekannte Gift und wird vom Bakterium Clostridium botulinum gebildet. Ein Esslöffel der Substanz würde ausreichen, um den gesamten Bodensee vollständig zu vergiften.
Botulinumtoxinpräparate sind für medizinische Anwendungen zugelassen worden, jedoch wird Botox auch immer häufiger für kosmetische Zwecke, beispielsweise zur Faltenglättung, eingesetzt. Zur Testung jeder einzelnen Charge von Botulinumtoxinpräparaten müssen Tierversuche durchgeführt werden: Das Europäische Arzneibuch schreibt für jede Produktionseinheit Botulinumtoxinpräparat einen LD 50-Test an Mäusen vor (LD50 = die letale Dosis an der 50 % der Tiere sterben). Es handelt sich also um einen extrem grausamen Test.
Tierversuche für Kosmetika sind allerdings schon seit 11. März 2009 EU-weit verboten. Darüber hinaus wurden bereits einige tierversuchsfreie Testmethoden entwickelt, und drei Alternativmethoden sind im Europäischen Arzneibuch inzwischen anerkannt und seit 2005 auch zugelassen. Der qualvolle Mäuse-Versuch kann in Deutschland allerdings erst dann eingestellt werden, wenn alle hier ansässigen Herstellerfirmen (Allergan, Ipsen, Merz) Alternativmethoden validiert haben. Und diese Validierung wird mit Sicherheit noch eine längere Zeit in Anspruch nehmen. Damit sind wir bei einem Kernproblem der Alternativen zum Tierversuch. Erst dauert es extrem lange, bis eine alternative Methode entwickelt wird – wozu es in der Forschung viel zu wenige Anreize gibt, dann dauert es eine halbe Ewigkeit, bis endlich diese Methode validiert ist und eingesetzt werden darf.
Eigentlich dürfte die Anwendung von Botox aus rein kosmetischen Gründen garnicht erlaubt werden, denn zur Anwendung ist eine medizinische Indikation zwingend notwendig. Botox ist aber selbst bei jüngeren Frauen in Mode gekommen bei der (vergeblichen) Jagd nach ewiger Schönheit und Jugend. Wir Grünen haben deshalb einen Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem wir u. a. fordern, dass Botox für rein kosmetische Indikationen ohne zwingende medizinische Indikation nicht mehr zugelassen wird und dass endlich die Alternativen zugelassen werden.
Antrag
Ausschussprotokoll


In Deutschland werden Jagdhunde speziell für die Jagd ausgebildet. In Baden-Württemberg sind zwei Ausbildungsmethoden gebräuchlich, bei denen lebende Tiere bei der Jagdhundeausbildung eingesetzt werden. Diese Ausbildung wird von verschiedenen Verbänden – i. d. R. Zucht- und Prüfungsvereine der Jagdgebrauchshunderassen – angeboten, organisiert und durchgeführt. Wir Grünen setzen uns dafür ein, dass die Ausbildungsmethoden an lebenden Tieren überwunden werden können.


Foto: Blaine Hansel
Ein Prüfungsaspekt der Ausbildung von Jagdhunden ist die so genannte „Wasserarbeit“, also das Aufspüren und aus der Deckung treiben von Wasservögeln, die dann vom Jäger erschossen und vom Hund apportiert werden. Den Enten, die in der Prüfungssituation im Schilf eines Gewässers ausgesetzt und vom Hund aufgestöbert und hinausgetrieben werden sollen, werden zuvor die Schwungfedern der Flügel gestutzt, verklebt oder man hindert sie mittels einer Papiermanschette am Wegfliegen. Die so flugunfähig gemachte Ente ist zum einen nicht mehr zu ihrem natürlichen Fluchtverhalten in der Lage, zum anderen litt sie schon durch die vorherigen Manipulationen und die massive Einschränkung der Bewegungsfreiheit unter Angst und Stress. Eine Leidessituation, die durch den sie verfolgenden Hund noch gesteigert wird. Nach dem Tierschutzgesetz ist es bei uns verboten ein Tier auf ein anderes zu hetzen, ob den Enten dieses Leiden innerhalb der Jagdhundeausbildung also überhaupt zugefügt werden darf, gilt rechtlich als umstritten. Nach unserer Auffassung ist es höchste Zeit, diese gängige Praxis erneut auf den Prüfstand zu stellen. Wir haben dazu einen Antrag in den Landtag eingebracht.
Laut Antwort der Landesregierung wurden landesweit in den vergangenen fünf Jahren fast 100 Jagdhundeprüfungen mit lebenden Enten durchgeführt, wie viele Enten dabei zum Einsatz kamen oder Hunde geprüft wurden, ist statistisch allerdings nicht erfasst. Weiter wird deutlich, dass im Schnitt noch nicht einmal die Hälfte der Prüfungsveranstaltungen in Anwesenheit und unter Aussicht eines unabhängigen Veterinärbeamten stattfinden. Bei den restlichen Prüfungen wird die Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben den Hundeverbänden selbst überlassen.
Dem weiteren Auftrag, forciert nach Alternativen zum Einsatz von flugunfähig gemachten Enten zu forschen; scheint man nicht weiter nachgekommen zu sein, beruft sich die Landesregierung in ihrer Antwort doch immer noch auf die schon 1996 gemachten Aussagen. Und konkret auf den 2008 initiierten Feldversuch in Hessen angesprochen, wo seit 2008 flugfähige Enten statt künstlich flugunfähig gemachte Tiere zur Jagdhundeausbildung verwendet werden, würde die „kurze Laufzeit“ dieses Methode noch keine weiterführenden Schlüsse zulassen.
Antrag
Ausschussprotokoll


Eine ähnlich kritische Fragestellung ergibt sich auch hinsichtlich der Jagdhundeausbildung zur Baujagd. Hierbei sollen Jagdhunde lernen Füchse oder Dachse in ihren Bau zu verfolgen und dort entweder zu stellen oder hinauszutreiben.
Bei der Jagdgebrauchshundeausbildung und –prüfung zur Baujagd wird zunächst - quasi als „Ködertier“ - ein Fuchs (oder Dachs) in ein künstlich angelegtes Röhrensystem (so genannte Schliefanlage) eingesetzt. Aufgabe des Hundes ist es, dem Fuchs/Dachs in diesem künstlichen Bau zu folgen, ihn aufzuspüren, zu stellen oder ihn aus dem Bau in einen Fangkorb zu treiben. Die Ausbildungsmethode an sich und vor allem auch die Haltung der Ködertiere sind umstritten, vor allem weil die als Köder eingesetzten Wildtiere in der ausweglosen Prüfungssituation jedes Mal erneut Stress - und, Angstsituationen ausgesetzt sind, denn sie können weder flüchten noch ausweichen. Wir Grünen haben deshalb die Landesregierung zur aktuellen Situation in Baden-Württemberg befragt.
Demnach werden derzeit in BW von den jeweiligen „Erdhundeverbänden“ vier Schliefanlagen betrieben mit zur Zeit 12 Füchsen, die alle angeblich im Gehege geboren oder aufgewachsen sind. Die Haltungseinrichtungen entsprächen zumindest den Vorgaben des Säugetiergutachtens. Außerdem käme es in der Prüfungssituation nie zu einer direkten Konfrontation, Fuchs und Hund wären durchgehend durch Schieber voneinander getrennt. Insgesamt ist die Landesregierung nicht bereit, diese Ausbildungsmethode auf den Prüfstand zu stellen.
Antrag
Ausschussprotokoll



Der Zirkus hat eine lange Tradition. Gerne lassen sich die Menschen in die Zauberwelt aus Magie, Akrobatik und Clownerie entführen. Allerdings steht die Haltung und Dressur von exotischen Wildtierarten im Zirkus immer mehr in der öffentlichen Kritik. Vielfältige wissenschaftliche Gutachten belegen, dass die Haltung und das Mitführen von Tieren wildlebender Arten in Zirkusunternehmen mit ihren ständig wechselnden Standorten nicht tiergerecht durchgeführt werden können. Dieser Erkenntnis hatte sich sogar schon der Bundesrat mit einem Entschließungsantrag im Jahr 2003 angeschlossen. Während das ebenfalls vom Bundesrat geforderte nationale Zirkuszentralregister nach jahrelangen Verzögerungen endlich in die Gänge kommt, gibt es noch keine Anzeichen für ein Verbot bestimmter exotischer Wildtierarten.
Gemeinsam mit FraktionskollegInnen habe ich deshalb einen Berichtsantrag in den Landtag eingebracht hinsichtlich der Erfassung der in Baden-Württemberg tourenden Zirkusunternehmen sowie einen Beschlussantrag, mit dem wir gefordert haben, dass sich die Landesregierung für eine Positivliste für Zirkustiere einsetzt. Damit kann erreicht werden, dass nur noch die Dressur und das Mitführen von Tieren, die sicher sowie tiergerecht untergebracht und versorgt werden können, künftig erlaubt werden. Leider wurde dieser Antrag von der Landesregierung abgelehnt. Auch die grüne Bundestagsfraktion setzt sich vehement für eine Positivliste ein. Inzwischen gibt es in Baden-Württemberg Gemeinden, die eine Eigeninitiative ergreifen und Zirkusunternehmen, die bestimmte Wildtierarten mit sich führen, aus Sicherheitsgründen keine Gastspielerlaubnis mehr erteilen.
Antrag
Ausschussprotokoll


Wir Grünen lehnen die Haltung von Delfinen und anderen Walartigen in Gefangenschaft ab. Diese Auffassung wird von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger geteilt. Nicht ohne Grund sind bereits in den 1990er Jahren in Europa reihenweise Delfinarien geschlossen worden. Auch in Deutschland wurden inzwischen sechs von ehemals neun existierenden Delfinarien geschlossen. Delfine leben derzeit nur noch im Zoo Münster, im Zoo Duisburg und im Tiergarten Nürnberg. Wir haben deshalb die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für die Schließung sämtlicher Delfinarien in Deutschland und in Europa einzusetzen. Die Antwort der Landesregierung ist ernüchternd. Sie sieht keine Veranlassung Initiativen zur Novellierung des Tierschutzgesetzes oder zu artenschutzrechtlichen Import- oder Handelsverboten zu Delfinen und Walartigen auf Bundesebene zu ergreifen. Dabei wäre dies ein Leichtes, das es in Baden-Württemberg selbst kein einziges Delphinarium gibt.
Antrag
Ausschussprotokoll


Das Klonen von Tieren wird von einem Großteil der Bevölkerung sehr kritisch bewertet. Zum einen wird die Herstellung identischer Lebewesen aus ethischer Sicht problematisiert, zum anderen stehen auch die Methoden zur Herstellung von „Klonen“ im Mittelpunkt der Kritik. Denn die Methoden des Klonens sind mit erheblichem Tierleid verbunden. Insbesondere der somatische Zellkerntransfer führt zu gravierenden Komplikationen. Häufig kommt es schon im Embryonalstadium der Tiere zu Fehlentwicklungen und Aborten, aber auch Neugeborene zeigen of schwerwiegende Missbildungen und sind nicht lange lebensfähig.
Inzwischen werden die Klonmethoden in einer Reihe von Ländern auch bei Nutztieren eingesetzt, so u. a. in den USA. Dort wird offiziell behauptet, dass Fleisch und Milch von geklonten Rindern, Schweinen und Ziegen oder deren Nachkommen genauso sicher für den Verzehr sind wie Lebensmittel, die von konventionell erzeugten Tieren stammen. Zunehmend wird Druck auf die EU ausgeübt, ihren Markt für Produkte aus geklonten Tieren zu öffnen. Die Menschen in Deutschland lehnen Klonfleisch aber rigoros ab. Wir Grünen haben die Landesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass Klonfleisch in der EU und somit auch in Deutschland verboten bleiben. Die Landesregierung hält dieser Forderung entgegen, dass Klonen als biotechnisches Verfahren in der Nutztierzucht bislang noch keine Rolle spielt. Sowohl über die Frage der ethischen Vertretbarkeit als auch über die Verfahrenstechniken müsste im Einzelfall entschieden werden. Bislang vertritt sie deshalb die Auffassung, dass hinsichtlich der Verfahrenstechnik und deren Anwendung die Vorgaben des Tierschutzgesetzes in ausreichendem Maße greifen.
Antrag
Ausschussprotokoll


Gemäß der EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz Biotechnologischer Erfindungen aus dem Jahr 1998 können Patente auf Tiere und Pflanzen, wie sie beispielsweise durch Genmanipulation erzeugt werden, erteilt werden. Inzwischen werden aufgrund unkonkreter Regelungen sogar Tiere und Pflanzen patentiert, die aus dem normalen Züchtungsprozess resultieren. So wurde vom Europäischen Patentamt 2008 ein Patent auf ein Verfahren zur Zucht von Schweinen trotz internationaler Kritik erteilt.
Wir Grünen lehnen die Patentierung von Lebewesen aus ethischen Grünen sowie zum Schutz der bäuerlichen Landwirtschaft ab. Insbesondere die Herstellung genveränderter Tiere ist mit sehr großem Tierleid sowohl für die Spender- als auch die Empfängertiere verbunden. Die „Ausschussproduktion“ beträgt über 90 %. Gemeinsam habe ich deshalb mit meiner Fraktion beantragt, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für ein Verbot der Patentierung von gentechnisch veränderter Tiere und Pflanzen einsetzen soll und dass sie darauf hinwirken soll, dass jegliche Patentierung von Tieren und Pflanzen sowie der Verfahren, die zur Herstellung von Tieren und Pflanzen mit bestimmten Merkmalen führen, künftig unterbunden werden.
In ihrer Antwort auf den Antrag ist die Landesregierung zwar der Auffassung, dass die Patentierung von Tieren und Pflanzen auf das notwendige (!) Maß beschränkt bleiben soll. Sie hält aber die gegenwärtige Rechtslage dazu für ausreichend. Außerdem sieht sie durch die Patentierung keine existenzielle Gefährdung der bäuerlichen Betriebe.
Antrag



Foto: Arturo Nikolai
Immer wieder werden vom Aussterben bedrohte und deshalb geschützte Vögel und Säugetiere durch den Einsatz von Pestiziden vergiftet. Der Wiedehopf ist leider nur ein trauriges Beispiel. Lesen Sie dazu unseren Antrag und die Stellungnahme der Landesregierung.


Foto: BS Thurner Hof
Kormorane gefährden unter Umständen bedrohte Fischbestände. Dies wird als ein Grund für seine Vergrämung angeführt. Eine generelle Freigabe des Abschusses halten wir allerdings nicht für rechtskonform. Näheres hierzu finden Sie in unserem Antrag, zu welchem die Landesregierung Stellung nimmt.

© Christina Bieber / PIXELIO
Baden-Württemberg muss sich seiner Verantwortung gefährdete Arten zu schützen stellen. Dies gilt ganz besonders für gefährdete Arten die fast ausschließlich in Baden-Württemberg vorkommen. Unseren Antrag und die Stellungnahme der Landesregierung dazu finden Sie hier.


Foto: Muhammad Mahdi Karim
Imker im Land melden auch in diesem Jahr Bienenvergiftungen. Da Bienen für die Landwirtschaft für die Bestäubung unbedingt notwendig sind und außerdem für die Erhaltung der biologischen Vielfalt eine besondere Rolle spielen, muss ein Bienensterben wie vor 2 Jahren unbedingt verhindert werden. Hierzu finden Sie mehr Informationen in unserem beantworteten Antrag.

Dieser Newsletter wird herausgegeben von:
Fraktion DIE GRÜNEN
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Verantwortlich
Renate Rastätter (MdL, tierschutzpolitische Sprecherin)
Tel.: 0711/2063-680
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Redaktionelle Mitarbeit
Martin Freres
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