

Franz Untersteller MdL,
stellvertretender Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher
den Rücktritt von Umweltminister Norbert Röttgen fordert er mittlerweile nicht mehr. Nichts desto trotz lässt sich Ministerpräsident Stefan Mappus nach wie vor von niemandem in seinem Anrennen für eine möglichst üppige Laufzeitverlängerung der 17 bundesdeutschen AKW überbieten. Hürden, die sich den Stromkonzernen auf diesem Weg entgegenstellen - siehe das Beispiel Brennelementesteuer – werden, kaum von der Bundesregierung verkündet, von ihm als Nonsens vom Tisch gewischt. Dabei ist ein solches Instrument, das jährlich 2,3 Mrd. € abschöpfen würde, längst überfällig, sei es um die mit dem Emissionshandel entstandene Wettbewerbsverzerrung zu Gunsten der Kernkraft wieder ein Stück weit zu korrigieren, sei es aber auch um die Stromwirtschaft an den von ihr mit zu verantwortenden atomaren Altlasten in Asse, Morsleben oder dem ehemaligen Kernforschungszentrum Karlsruhe adäquat zu beteiligen.
Dass der bekennende Föderalismusanhänger bei all diesen Fragen auf eine Beteiligung Baden-Württembergs am Entscheidungsprozess im Bundesrat mit aller Gewalt verzichten will, passt nur zu gut ins Bild. Ob er dabei registriert, dass es in all diesen Fragen zunehmend einsam um ihn wird, darf angesichts des Tunnelblicks, den der Nachfolger Günther Oettingers in diesen Fragen hat, bezweifelt werden. Laut einer Umfrage der Wochenzeitung DIE ZEIT sind nämlich 47 Prozent der Baden-Württemberger gegen jegliche Form von verlängerten Laufzeiten, 27 Prozent plädieren für ein Plus von höchstens zehn Jahren. Für Mappus mit einem Plädoyer für mindestens 15 plus x heißt dies: 74 Prozent der Bewohner des Südweststaats lehnen seinen atomaren Hardcore-Kurs ab.
Die vorliegende 3. Ausgabe der Energiezeitung in diesem Jahr bietet Ihnen zu diesem Thema, aber auch zu neuen Entwicklungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und der KWK sowie zum Thema Ausbau von Stromspeichern, wieder aktuelle und interessante Informationen.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Franz Untersteller MdL
energiepoltischer Sprecher



Antrag und Stellungnahme Drs. 14/6313
"Bedeutung, technologischer Stand und zukünftige Entwicklungen der Energiespeicherung"
Die notwendige Integration des am Strommix weiter wachsenden Anteils Erneuerbarer Energien in die Netzinfrastruktur stellt die Energiewirtschaft in den kommenden Jahren vor neue Herausforderungen. Eine der Grundvoraussetzungen für das aus Klimaschutzgründen notwendige Wachstum der erneuerbaren Energien ist, dass es gelingt, die fluktuierenden regenerativen Energien – allen voran die Wind- und Solarstromerzeugung – besser in das Gesamtsystem der Stromerzeugung und ins Stromnetz zu integrieren. Hierzu gehören beispielsweise die bessere Kombination verschiedener erneuerbarer Energiequellen untereinander sowie der dringend notwendige Ausbau der Netze, um einen überregionalen Ausgleich zu gewährleisten, bis hin zu einer weiteren Verbesserung der Windprognosen.
Wachsende Bedeutung kommt in einem sich immer stärker auf Erneuerbare Energien aufbauenden Energiesystem aber auch der Kurz- und Langzeitspeicherung von Energie zu, mittels derer beispielsweise große Pumpspeicherwerke bei einem Stromüberangebot geladen werden können und den gespeicherten Strom in Flautezeiten wieder abgeben. Mit dem geplanten Ausbau der Offshore Windenergie wird die Notwendigkeit von zusätzlichen Speicherkapazitäten weiter steigen. Mittels eines Ausbaus von Speicherkapazitäten ließe sich der in dieser Situation sonst notwendige Ausbau konventioneller Spitzenlastkraftwerke – beispielsweise in Form neuer Gaskraftwerke – begrenzen und somit auch ein positiver Beitrag zum Klimaschutz leisten.
Die vor Ort heftig diskutierten Planungen der „Schluchseewerke AG“ zum Bau eines Pumpspeicherkraftwerks mit einer Leistung von 1.400 MW im Hotzenwald bzw. bei Bad Säckingen habe ich zum Anlass für einen parlamentarischen Vorstoß genommen. Ziel des Antrags war es, einen aktuellen Überblick über den technologischen Stand unterschiedlicher Speichertechnologien, den prognostizierten Bedarf an Speicherkapazitäten und die Notwendigkeit eines weiteren Zubaus zu erhalten. An der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit des Ausbaus von Stromspeichern gibt es für mich keine Zweifel, ebenso wenig wie an der Tatsache, dass der Bau von Speicherkraftwerken in aller Regel mit massiven Eingriffen in die Landschaft und den Naturhaushalt verbunden ist. Für uns Grüne resultiert daraus ein alles andere als leichter Abwägungsprozess. Ein kategorisches Nein zu solchen Vorhaben halte ich allerdings im Hinblick auf die Klimadebatte und den damit notwendigen Umstieg auf ein Energiesystem, das langfristig auf 100% Erneuerbaren basiert, weder für verantwortbar noch für vermittelbar.

Der Vorstoß der Verbandsspitze des Neckar-Elektrizitätsverbands (NEV) zur Gründung gemeinsamer Netzgesellschaften mit EnBW und der RWE-Tochter SÜWAG ist nach wie vor heftig umstritten. Welche rechtlichen Probleme sich aus der geplanten Konstruktion ergeben, habe ich im Zusammenhang mit der von mir im Landtag eingebrachten Anfrage (Drs. 14/5912) bereits in der letzten Ausgabe der Energiezeitung dargelegt. Mittlerweile kann der Geschichte ein weiteres Kapitel hinzugefügt werden.
Im Mai dieses Jahres hatte ich Wirtschaftsminister Pfister in einem Schreiben mit Informationen konfrontiert, wonach der NEV über Jahre hinweg möglicherweise unrechtmäßig Gelder von Seiten diverser Energieversorger erhalten habe. In seinem jüngsten Rundschreiben räumt der NEV nun ein, dass die Landeskartellbehörde 4,5 Mio. € (!!) an unrechtmäßig ergangenen Zahlungen einzieht. Gleichzeitig wurden von der Behörde derartige Zahlungen zukünftig untersagt.


Antrag und Stellungnahme Drs. 14/6096
"Offensive zum Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)"
Auswertung der Stellungnahme des WM
Auswertung des ZSW Monitoringberichts
Im Zuge einer effizienteren Energieerzeugung und damit einhergehend auch einer Senkung der CO2 -Emissionen, kommt dem Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine Schlüsselrolle zu. Laut Energiekonzept der Landesregierung soll ihr Anteil bis zum Jahr 2020 von 10% (2005) auf 20% verdoppelt werden. Mit dieser Zielsetzung bleibt Baden-Württemberg deutlich hinter den Beschlüssen der Bundesregierung zurück, die im gleichen Zeitfenster eine Anhebung auf 25% anvisiert hat.
Die Realität ist allerdings noch düsterer. In Zeiten des Klimawandels leistet sich Baden-Württemberg den Rückgang der Kraft-Wärme-Kopplung. Dies dokumentiert ein im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellter Bericht des Zentrums für Solarenergie- und Wasserstoffforschung (ZSW). Wurden im Jahr 2006 noch rund 6,7 Mrd. Kilowattstunden (kWh) mittels effizienter KWK-Technik erzeugt, waren es ein Jahr später nur noch 5,95 Mrd. kWh, was einem Rückgang von 11% entspricht. 2008 setzte sich dieser Negativtrend mit einem KWK-Anteil von 5,86 Mrd. kWh weiter fort.
Mittels eines Antrags haben wir seitens der Grünen Landtagsfraktion die Landesregierung mit einen umfassenden Maßnahmenpaket konfrontiert, das zum Ziel hat, die KWK in Baden-Württemberg voranzubringen. Die auf die Initiative von Wirtschaftsminister Pfister vorgelegte Stellungnahme listet gleich reihenweise Ursachen für die Stagnation beim KWK-Ausbau auf. Das Papier nennt sowohl Informationsdefizite über die KWK-Fördermöglichkeiten, als auch mangelnde Akzeptanz leitungsgebundener Wärmeversorgung im privaten Bereich und fehlende lokale Energiekonzepte, die wiederum Voraussetzung wären um Abnehmer für die bei der KWK erzeugte Wärme ausfindig zu machen. Man fragt sich allerdings, weshalb all diese seit langem bekannten offenen Baustellen seitens des Wirtschafts- und Umweltministeriums bislang nie angegangen worden sind.


Pressemitteilung vom 13.04.10 zum Landesplanungsgesetz
Pressemitteilung vom 07.06.10 zum Urteil des Verwaltungsgerichts
Plenardebatte zur 2.Lesung Landesplanungsgesetz
Artikel in der Stuttgarter Zeitung vom 24.07.2010
Rund anderthalb Jahre ist es her, dass die Öffentlichkeit nach Reden von CDU-Kollegen im Landtag Hoffnung schöpfen konnte. Nichts weniger als eine Kursänderung gegenüber der restriktiven Verhinderungspolitik, die seit Erwin Teufel die Szenerie im Land beherrscht, wurde damals versprochen. Von all dem ist gegenwärtig nichts mehr zu spüren.
Die Debatte um eine Novellierung des Landesplanungsgesetzes, die eine Abkehr von der bisherigen „Schwarz-Weiß-Lösung“ zum Ziel gehabt hätte, wonach Windkraftanlagen nur in den gut 1% Vorranggebieten errichtet werden dürfen, 99% der Landesfläche aber für diese Anlagen als Ausschlussgebiet zu gelten haben, hat deutlich gemacht, dass man seitens der CDU alles daran setzen will, um den im Hinblick auf die Windkraftnutzung aktuell letzten Platz unter den Flächenländern auch in Zukunft hartnäckig zu verteidigen. Gescheitert am Widerstand der CDU-Fraktion ist auch das Vorhaben des Wirtschaftsministeriums, für die Ausweisung von Standorten eine Neugewichtung des Kriterienkatalogs bezüglich des Natur- und Landschaftsschutzes durchzusetzen. Ziel des Vorhabens war es, windhöffige Standorte in den Hochlagen nicht von vornherein für die Windkraftnutzung verloren zu geben, nur weil die Standorte in Landschaftsschutzgebieten oder im Biosphärengebiet Schwäbische Alb liegen.
Hoffnung, dass sich im Lande doch noch was bewegen könnte, macht ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Klage eines Windkraftinvestors im Regionalverband Heilbronn-Franken. Der Unternehmer hatte die Genehmigung eines Windkraftanlagenstandorts außerhalb der vorhandenen Vorranggebiete beantragt, was ihm vom Regionalverband erwartungsgemäß verwehrt wurde. Das VG-Urteil lässt nun allerdings an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Demnach hat der Verband nicht zu wenig Vorranggebiete ausgewiesen, sondern zugleich auch keine nachvollziehbaren Kriterien darlegen können, weshalb bei der Erstellung des Teilplans Windenergie die ursprünglich noch vorgesehenen rund 20 weiteren Vorranggebiete bei der Beschlussfassung unter den Tisch gefallen sind. Nach dem Gerichtsentscheid sind damit alle bisherigen Festsetzungen zur Windkraftnutzung im Regionalplan null und nichtig. Pikant daran ist, dass andere Regionalverbände im Land in der Vergangenheit unter Anwendung ähnlich willkürlicher Kriterien noch wesentlich weniger Windkraftflächen ausgewiesen haben als der Regionalverband im Nordzipfel Baden-Württembergs.



Pressemitteilung vom 17.05.10
Pressemitteilung vom 20.05.10
Pressemitteilung vom 04.06.10
Pressemitteilung vom 17.06.10
EnBW, RWE, EON und Co. wittern Morgenluft, seit ihnen die Schwarz-gelbe Bundesregierung mit der im Koalitionsvertrag enthaltenen Ankündigung einer Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke zweistellige Milliardengewinne in Aussicht gestellt hat. An die Spitze derjenigen, die sich auf Teufel komm raus vor den Karren der Stromkonzerne spannen lassen, steht seit Wochen Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus. Geht es nach ihm, ist das Ufer für die angebliche Brückentechnologie noch auf Jahrzehnte hinaus nicht sichtbar.
Zwischenzeitlich hat er seinen Kampf auch auf die von der Bundesregierung vorgesehene Brennelementesteuer ausgeweitet, deren jährliche Einnahmen sich auf rund 2,3 Mrd. € belaufen würden. Aus unserer Sicht ist ein solches Instrument längst überfällig, nicht zuletzt, um die Stromkonzerne in einem adäquaten Umfang an den Sanierungskosten für die atomaren Altlasten in Karlsruhe (rd. 4 Mrd. €), Asse (3 Mrd. €) und Morsleben (2,5 Mrd. €) zu beteiligen.


Antrag und Stellungnahme Drs. 14/6424 "Nukleargeschäfte eines baden-württembergischen EVU mit russischen Partnern"
Landen wiederaufbereitete Brennelemente aus Atomkraftwerken der EnBW in russischen RBMK-Atommeilern vom Typ Tschernobyl? Woher stammt das russische Uran in den Brennelementen der baden-württembergischen Reaktoren? Um welche Art Geschäfte mit russischen Partnern handelt es sich, weswegen die EnBW in ihrer Konzernbilanz für 2009 eine Werteberichtigung in Höhe von rund 130 Mio. € vornehmen musste und was mittlerweile als Höhepunkt zum Rücktritt des zuständigen EnBW-Technikvorstands geführt hat? Die Atomaufsicht sei für derlei Fragen nicht zuständig, begründet Umweltministerin Gönner ihre mehr als dünne Antwort auf einen von mir im Landtag eingebrachten Antrag. Sicherheitsfragen seien in dem ganzen Komplex nun mal nicht berührt. Als Leitmotto für die hiesige Atomaufsicht empfehle ich: Warum sollen wir uns das Leben kompliziert machen, wenn es auch einfach geht!

Fast 20% des vom AKW Neckarwestheim I erzeugten Stroms werden derzeit für den Eigenverbrauch der Anlage benötigt. Ursache für den hohen Eigenverbrauchsanteil ist der gedrosselte Betrieb des Reaktors, den die EnBW seit Monaten praktiziert, um die Anlage nach den für Herbst von der Bundesregierung erhofften Beschlüssen in Richtung einer Laufzeitverlängerung doch am Netz halten zu können. Weil die EnBW die Leistung im März auf unter 25% gedrosselt hat, fällt die enorme Strommenge, die für den Anlagenbetrieb notwendig ist, stärker ins Gewicht. 36 GWh Strom schluckt der Reaktor monatlich für den Eigenbetrieb, das entspricht dem Stromverbrauch von über 100.000 4-Personen-Haushalten. Unter dem Begriff Energieeffizienz versteht man wahrlich etwas anders.


Die geplante Brennelementesteuer nützt den Steuerzahlern in Baden-Württemberg. Bis dato kommt die öffentliche Hand für den größten Teil der Folgekosten auf, die die Atomwirtschaft mit ihren strahlenden Hinterlassenschaften in Asse, Morsleben oder Karlsruhe verursacht. Es ist überfällig, dass diejenigen, die von der Billigentsorgung auf Kosten des Steuerzahlers profitiert haben, jetzt endlich auch zur Kasse gebeten werden.

Kleine Anfrage und Antwort Drs. 14/6535
"Finanzierungsprobleme bei regionalen Energieagenturen"
Finanzierungsprobleme bei der Energieagentur Esslingen haben mich veranlasst, bei der Landesregierung nachzufragen, wie der Fortbestand der regionalen Agenturen auch dann gesichert ist, wenn die jeweilige Förderung des Landes ausläuft. Die Einrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag in und für die Kommunen im Land bei der Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen vor allem im Gebäudesektor.

Wenn die Abgeordneten der Grünen Landtagsfraktion um's Fliegen nicht herum kommen, weil sie beispielweise an Ausschuss- oder Delegationsreisen teilnehmen oder weil es der Terminkalender nicht zulässt, dann gleichen sie Ihre CO2 -Emissionen bei „Atmosfair“ aus. In einem kleinen Papier habe ich jetzt für den Zeitraum von Januar 2009 bis Mai 2010 eine Bilanz vorgelegt. Ergebnis: Die den 45.584 Flugkilometern laut Emissionsrechnern zuzurechnenden 27,31 t CO2 wurden über das gemeinnützige Unternehmen „Atmosfair“ ausgeglichen. Verwendet werden die Ausgleichszahlungen für diverse Projekte zur CO2 -Minderung vor allem in Ländern der Südhalbkugel.

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Text und Redaktion:
Franz Untersteller, Eva Mannhardt (Mitarbeiterin)
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