Newsletter Logo

Info Natur- und Umweltschutz

Newsletter: Natur- und Umweltschutz Nr. 5/2010
 

 

Liebe Leserin, lieber Leser,

auf unserem Landesparteitag in Bruchsal haben wir das GRÜNE Wahlprogramm „für das neue Baden-Württemberg“ beschlossen. Wir wollen gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern Baden-Württemberg „begrünen“ und die Landespolitik am Ziel einer nachhaltigen Entwicklung ausrichten. Im Kapitel 2 des Wahlprogramms mit dem Titel „Erhalten, was uns erhält“ haben wir mit dem Thema Ressourcenverbrauch den globalen Blick an den Anfang gestellt, geben aber auch ganz konkrete Antworten, was wir in den nächsten 5 Jahren in Baden-Württemberg verändern wollen. Als Mitglied des Spitzenteams will ich in den kommenden Monaten für unsere Konzepte insbesondere im Bereich Ökologie werben.
 
Zuvor erhalten Sie mit diesem Newsletter die in diesem Jahr letzte Zusammenstellung meiner umwelt- und naturschutzpolitischen Aktivitäten im Landtag.
 
Ich wünsche Ihnen eine anregende Lektüre und eine besinnliche Adventszeit,
 
Ihre Abgeordnete
Gisela Splett

Parlamentarische Initiativen

Stuttgart 21

Antrag zu Stuttgart 21 und Artenschutz

Im Zuge der Bauarbeiten für Stuttgart 21 gab es Berichte über Fledermäuse, die im Bahnhofsgebäude und im Umfeld des Nordflügels gesichtet wurden. Kurz nach Beginn des Abrisses des Nordflügels sollen erstmals – ergebnislose – Untersuchungen über das Vorkommen von Fledermäusen im Bereich des Nordflügels durchgeführt worden sein. Darüber hinaus gab es Hinweise auf streng geschützte Käferarten im Mittleren Schlossgarten.
Vor dem Hintergrund dieser Berichte habe ich bereits im September einen Antrag gestellt, um zu erfahren, welche Untersuchungen zu Arten und Lebensräumen mit welchen Ergebnissen tatsächlich im Zuge des geplanten Projekts Stuttgart 21 durchgeführt wurden und noch durchgeführt werden müssen.
Die Umweltministerin verweist in ihrer Antwort auf die Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamts und berichtet, dass die erforderlichen Untersuchungen grundsätzlich abgeschlossen seien und sie über die Planung weiterer artenschutzrechtlicher Untersuchungen derzeit nicht informiert sei.
Aus Grüner Sicht ist festzustellen, dass die Planfeststellungs-beschlüsse für Stuttgart 21 offensichtlich den Anforderungen des heute geltenden Artenschutzrechts nicht genügen und Planungen entsprechend nachgebessert werden müssen. Wir Grünen haben uns bemüht, die Frage, inwieweit die Baumfällaktion am 1. Oktober im Schlossgarten überhaupt rechtmäßig war, in den Fragekatalog zum Untersuchungsausschuss aufzunehmen, sind dabei aber leider an der SPD gescheitert. Den Grünen Antrag zum Untersuchungsausschuss finden Sie hier.

Stuttgart 21 Baumfällung trotz Juchtenkäfer - Auflagen aus Planfeststellungsbeschluss nicht erfüllt

Der Planfeststellungsbeschluss für Stuttgart 21 verpflichtet die Bahn, eine landschaftspflegerische Ausführungsplanung vorzulegen. Dies war vor den Baumfällungen am 1.10. nicht geschehen. Das Eisenbahnbundesamt (Eba) hat in einem Schreiben am 30.09. die Bahn nochmals auf diese Auflage hingewiesen. Landesbehörden kannten das Schreiben ab 17:11 Uhr am 30.09. Doch der Polizeieinsatz wurde fortgesetzt und das ermittelnde Verwaltungsgericht wurde über das Eba-Schreiben nicht informiert.
Auf meine mündliche Anfrage im Landtag am 7.10. räumte Naturschutzministerin Gönner ein, dass in einem der Bäume Juchtenkäferlarven gefunden worden waren. Der Käfer genießt EU-weit höchsten Schutz. Doch statt die Baumfällung zu verhindern, zog die Landesregierung den Polizeieinsatz mit Wasserwerfern und Pfefferspray durch und sorgte lediglich dafür, dass der betroffene Baum „entsprechend vorsichtig gefällt“ wurde.

Merkwürdige Rechtsauffassung des Umweltministeriums zur Luftreinhaltung bei Stuttgart 21

Nachdem die Deutsche Umwelthilfe bereits Klage wegen Verletzungen von Luftreinhalteauflagen bei Stuttgart 21 erhoben hatte und während im Schlossgarten die Wasserwerfer im Einsatz waren, befasste sich der Umweltausschuss des Landtags am 30.09. mit meinem Antrag zu durch Baustellen verursachte Luftbelastungen.
Dabei wurde deutlich, dass das Umweltministerium den Einsatz von Baumaschinen ohne Rußpartikelfilter bei Stuttgart 21 für normal hält. Auch wenn die Planfeststellung festgelegt hat, dass die Schadstoffentwicklung auf das unvermeidbare Maß beschränkt werden muss, ist nach Aussage des Ministeriums erst noch zu prüfen, inwieweit beim Einsatz von Maschinen mehr als die Einhaltung der ohnehin geltenden Normen verlangt werden könne. Den Stand der Technik hält das Ministerium offenbar schon dann für erfüllt, wenn europäische Normen eingehalten werden. Demnach seien Baumaschinen nicht zwingend mit Partikelfiltern auszustatten. Meiner Ansicht nach zeigt der Vorgang, dass die Landesregierung das Thema Luftreinhaltung immer noch nicht ernst nimmt – trotz extrem hoher Feinstaubbelastung im Stuttgarter Kessel.

Weitere Anträge und Anfragen

Atomkraftwerke und die Herkunft des Urans

Die von der Bundesregierung als Teil ihres neuen Energiekonzepts beschlossene Laufzeitverlängerung für ältere Atommeiler – um acht Jahre und für jüngere um 14 Jahre – bedeutet konkret, dass die Atommeiler mit Standorten in Baden-Württemberg erst zwischen 2019 und 2036 vom Netz gehen sollen – Neckarwestheim I 2019, Philippsburg I 2020, Philippsburg II 2032 und Neckarwestheim II 2036.
Damit verbunden ist u.a. auch ein steigender Bedarf an Uran bzw. angereichertem Uran, das zur Herstellung der für Atomkraftwerke verwendbaren Brennstäbe benötigt wird. Laut Antwort zu meinem Antrag würden bei einer Umsetzung des Beschlusses der Bundesregierung die vier Kernkraftwerksblöcke in Baden-Württemberg etwa 880 Tonnen angereichertes Uran zusätzlich benötigen.
Deutschland und damit auch Baden-Württemberg ist zu 100 % vom Import von Uran abhängig. Wir Grünen befürchten, dass Uran unter Umständen abgebaut, wie sie bei uns nicht genehmigungsfähig wären – auf Kosten der Menschen vor Ort, deren Gesundheit und mit extrem negativen Folgen für die Umwelt und eine nachhaltige Entwicklung in den entsprechenden Ländern. Wir Grünen sind der Ansicht, dass die Landesregierung Einfluss nehmen muss auf die EnBW, nur Uran zu importieren, für dessen Förderung die Minenbetreiber nachhaltige, ökologische und sozialverträgliche Abbau- und Verarbeitungsbedingungen nachweisen können.
Die Antwort der Umweltministerin, dass die IAEO, die EU-Kommission und die betroffenen Länder hier zuständig sind, darauf hinzuwirken, dass die Abbau-Unternehmen ihrer Verantwortung der Minimierung von Auswirkungen des Uranabbaus auf die Umwelt gerecht werden, wird unserer politischen Verantwortung in Baden-Württemberg nicht gerecht.

Ökonomische Bewertung naturverträglicher Hochwasservorsorge

Im August dieses Jahres hat das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine Studie zur Hochwasservorsorge veröffentlicht. Am Beispiel der Elbe wurde nachgewiesen, dass der Nutzen naturverträglicher Hochwasserschutzmaßnahmen die Kosten um den Faktor 3:1 übersteigt. Neu an der Studie ist, dass nicht nur die Hochwasser senkende Wirkung in die Kosten-Nutzen-Analyse einging, sondern auch die Wirkung der Auen als Lebensraum für Pflanzen und Tiere, als Erholungsraum für die Menschen und als Filter für Schadstoffe betrachtet wurde und damit zusätzlich der ökonomischen Nutzen von verschiedenen Ökosystemfunktionen erfasst wurde.
In der Pressemitteilung des BfN zu Studie heißt es: „Es ist davon auszugehen, dass eine begrenzte Zahl technischer Schutzmaßnahmen mit starker Hochwasserschutzwirkung an ausgewählten Stellen kombiniert mit großflächigen Auenreaktivierungen mit ihren vielfältigen ökologischen Vorteilen zu einem besonders wirkungsvollen und ökonomisch effizienten Schutzprogramm führen. Mit der Wiederherstellung von naturnahen Auen kann somit in Deutschland ein effizienter Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt geleistet werden.“
Ich bin der Ansicht, dass die Ergebnisse der Studie in Baden-Württemberg u. a. für die Planungen im Rahmen des Integrierten Rheinprogramms von Bedeutung sind. Die Umweltministerin sieht jedoch noch zu viele Unsicherheiten bei der Methodik und wird daher weiterhin die alte Kosten-Nutzen-Rechnung ohne Einbeziehung der ökologischen und sozialen Aspekte anwenden.

Feldhamsterpopulation in Baden-Württemberg stark vom Aussterben bedroht

Der Feldhamster ist eine streng geschützte Art, die in Baden-Württemberg als vom Aussterben bedroht gilt. Alle Hamstervorkommen in Baden-Württemberg mussten in den letzten Jahrzehnten starke Rückgänge hinnehmen. Von ehemals fünf bekannten größeren Vorkommen gibt es heute nur noch zwei Restbestände: in der Rhein-Neckar-Region in der Umgebung von Mannheim und Heidelberg sowie im Main-Tauber-Kreis. Der Schutz des Feldhamsters ist insbesondere in Mannheim in den vergangenen Jahren zu einem wichtigen Thema geworden. Planungen und Eingriffe machten die Entwicklung eines Artenschutzkonzeptes für den Feldhamster notwendig, in dessen Rahmen spezielle Verträge mit Landwirten abgeschlossen und ein Nachzuchtprogramm mit Wiederansiedlungsprojekt im Bereich Straßenheim gestartet wurden. Auch in anderen Kommunen im Rhein-Neckar-Raum sind – trotz des schlechten Erhaltungszustands der lokalen Hamsterpopulationen –(potenzielle) Hamsterlebensräume immer wieder von Vorhaben und Planungen betroffen (aktuell z. B. Bebauungsplan „Nördlich der Benzstraße“ in Heddesheim). Auch wenn hierbei funktionserhaltende Maßnahmen vorgesehen werden, stellt sich die Frage nach deren Erfolgsaussichten und den Auswirkungen der Summe der Vorhaben und Planungen auf die Zukunftsperspektive der Hamsterpopulation. Mein Antrag sollte daher einen Überblick über die Situation und Schutzbemühungen geben und auch aufzeigen, welche Ansätze es gibt, um die in Mannheim laufenden Aktivitäten zu erweitern. Insgesamt stellt sich die Frage, wie das Überleben des Feldhamsters in Baden-Württemberg langfristig gesichert werden kann. Die Antworten der Umweltministerin sind ernüchternd: „Als Zukunftsprognose lässt sich derzeit nur ableiten, dass der Feldhamster in Baden-Württemberg stark vom Aussterben bedroht ist.“ „Die Schutzmaßnahmen für den Feldhamster in Baden-Württemberg zeigen bislang noch nicht die gewünschten Erfolge. Es ist davon auszugehen, dass weitere Um- oder Wiederansiedlungen nur bei professionellem Management und mit mehrjähriger Betreuung zum Erfolg führen können.“ „Weitere Schutzgebietsausweisungen sind derzeit nicht vorgesehen.“
Das macht wenig Mut für den Erhalt der Hamsterpopulationen in Baden-Württemberg.

Internationales Jahr der Wälder – Waldschutzgebiete in
Baden-Württemberg

Für das Jahr 2011 haben die Vereinten Nationen das Internationale Jahr der Wälder ausgerufen. Ziel ist es, die sehr hohe Bedeutung von Wäldern insbesondere für den Klimaschutz und den Schutz der Biologischen Vielfalt darzustellen. Trotz der eigenen Zielsetzung, die Bannwaldfläche auf 1% zu erhöhen, hat die Landesregierung in den vergangenen Jahren hierzu nur geringe Anstrengungen unternommen. Laut Schutzgebietsstatistik hat zwischen 2006 und 2010 sogar eine Abnahme der Bannwaldfläche stattgefunden (2006: 6.757 ha, 2010: 6.660 ha, entsprechend 0,19 % der Landesfläche). Die Vergleichszahlen mit anderen Bundesländern belegen zwar einen vorderen Rang von Baden-Württemberg, unklar bleibt jedoch, inwieweit es der Forstverwaltung gelingt, ihre eigene Zeitplanung bis 2020 einzuhalten. Unklarheiten bestehen auch bzgl. der Situation des Bannwalds „Wilder See“, das von der württembergischen Forstdirektion im Jahr 1911 errichtet wurde und das älteste württembergische Naturschutzgebiet darstellt. 1939 erfolgte die Ausweisung des Naturschutzgebiets „Wilder See – Hornisgrinde“, das 469 ha Banngebiet umfasst. Das 1998 ausgewiesene Waldschutzgebiet „Wilder See – Hornisgrinde“ umfasst demgegenüber nur 150 ha Bannwald. Diese Diskrepanz konnte auch der Minister nicht erklären. Ihm reicht offenbar, dass der Wald „irgendwie“ geschützt ist.

Umsetzung der Lärmaktionsplanung und Verkehrslärmschutz

Zwei Jahre nach Fristablauf für die Lärmaktionsplanung nach BImSchG § 47d sind viele Lärmaktionspläne in Kommunen mit hohen Lärmbelastungen noch nicht verabschiedet, geschweige denn umgesetzt. Hierbei spielen sicherlich auch rechtliche Unsicherheiten, beispielsweise zur Frage, ob die planaufstellende Kommune auf das Einvernehmen mit Fachbehörden angewiesen ist, oder zum Zusammenspiel von Lärmaktionsplanung und sonstigen Regelungen zum Lärmschutz, eine Rolle. Unklar ist z. B. auch nach welchen Kriterien die Zumutbarkeit von Umleitungsstrecken definiert ist. Bisherige Stellungnahmen der Landesregierung beantworten die aufgeworfenen Fragen meines Erachtens nicht ausreichend; dies gilt auch vor dem Hintergrund des vom Umweltministerium 2007 in Auftrag gegebenen Gutachtens „Die Lärmaktionsplanung nach § 47d BImSchG 2005 in Verbindung mit der Umgebungslärm-Richtlinie 2002/49/EG – Fragen zur Rechtsauslegung und zur Rechtsanwendung“. Die Antwort der Landesregierung bestätigt zwar die Zuständigkeit der Kommunen für die Planaufstellung und somit auch für die Maßnahmenauswahl, schränkt dies aber gleich wieder ein, indem sie betont, dass nicht jede Maßnahme (z.B. Lkw-Durchfahrtverbote und Geschwindigkeitsbegrenzungen) aus Lärmschutzgründen umgesetzt werden könne. Durch diese Haltung der Landesregierung wird wünschenswerter Lärmschutz vor Ort leider erschwert statt voran gebracht.

Lärmsanierung an Schienenwegen im Stadtkreis Karlsruhe

Die Stadt Karlsruhe hat 2009 einen Lärmaktionsplan ausgearbeitet. Maßnahmen zur Minderung des Schienenverkehrslärms an Eisenbahnstrecken fehlen jedoch, da eine auswertbare Lärmkartierung für Schienenlärm zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Lärmaktionsplans nicht vorlag.
Neben der Frage der aktuellen Lärmbelastung und Lärmminderungsmaßnahmen stellt sich in Karlsruhe auch die Frage, welche zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen im Zuge des Ausbaus der Rheintalbahn und der in diesem Zusammenhang erwarteten Verkehrszunahmen notwendig werden. Hierzu habe ich eine Anfrage eingereicht.

Pressemitteilungen

 

Artikelserie der Grünen im Landtag zum Jahr der Biologischen Vielfalt

Sonnentau: Fleischfressende Pflanze im nährstoffarmen Moor
Gisela Splett: „Moorschutz dient Arten- und Klimaschutz“
Pressemitteilung vom 4. November 2010
 
Mauereidechse: Streng geschützt und doch stark gefährdet
Gisela Splett: „Trockenmauern und Steinriegel erhalten“
Pressemitteilung vom 11. Oktober 2010
 
Grünspecht: Liebt Hochstammobstbäume
Gisela Splett: „Streuobst-Produktvermarktung besser fördern“
Pressemitteilung vom 7. September 2010

 

Weitere Themen

Widerstand und Proteste gegen CASTOR-Transport am 6. November
Grüne Abgeordnete der Region nehmen an Protestveranstaltungen teil
Pressemitteilung der Landtagsfraktion vom 05. November 2010
 
Presseberichte vom 7. September 2010
Stuttgarter Nachrichten: Landtagsfraktion und Stadträte kritisieren, das Land unternehme zu wenig gegen Straßen- und Fluglärm.
 
Eßlinger Zeitung: Grüne fordern Lärmaktionsplan für den Flughafen
 
Der Teckbote: Viel Lärm – und nichts tut sich
Grüne: Landesregierung bremst Kommunen im Kampf gegen Verkehrslärm aus

 
Fehlender Lärmaktionsplan für Stuttgarter Flughafen
EU-Kommission bestätigt: Verstoß gegen EU-Recht
Pressemitteilung vom 25. Oktober 2010
 
Lärmaktionsplan: Brüssel setzt das Land beim Flughafen unter Druck
Grüne erhalten Unterstützung von der EU-Kommisson, das Umweltministerium ist "etwas erstaunt".
Artikel aus der Filder-Zeitung vom 28.10.2010
 
Grüne zu Lärmaktionsplan für den Flughafen Stuttgart: „Beharrlicher Druck zahlt sich aus!“
Pressemitteilung vom 24. November 2010
 
Grüne enttäuscht von „Nachhaltigkeitsprüfung“
Pressemitteilung vom 31. August 2010

Abgeordnetenbriefe

 

Landschaftspflege, Lärmschutz, Nagold, Amphibien

Bei Interesse für bestimmte Themen können Sie Abgeordnetenbrief und Antwort in meinem Büro anfordern.
Landschaftspflegemittel (UVM) 5.11.10
Lärmschutz Straßenplanung Schloss Kislau (UVM) 4.11.10
Schlossbergtreppe in Nagold (UVM) 1.09.10
Amphibienschutz an Straßen (UVM) 30.08.10

Themenverwandte Initiativen meiner KollegInnen

 

Dieser Newsletter wird herausgegeben von:
Fraktion DIE GRÜNEN
Im Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Verantwortlich
Gisela Splett (MdL, umweltpolitische Sprecherin)
Tel.: 0711/2063-966
gisela.splett@gruene.landtag-bw.de

Redaktionelle Mitarbeit
Heike Hauk (wissenschaftliche Mitarbeiterin), Markus Rösler (parlamentarische Berater)


Möchten Sie den Newsletter in Zukunft nicht mehr erhalten, klicken Sie bitte hier

Impressum  -  zum Seitenanfang