

hier ist er der neue Newsletter für Soziales mit Themen aus den Bereichen Kinder-, Familien- und Frauenpolitik sowie der Suchtpolitik. Über dieses Medium wollen wir Sie in Zukunft über unsere Aktivitäten in diesen Politikfeldern informieren.
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Ihre Brigitte Lösch

In sieben deutschen Städten – Karlsruhe ist die einzige in Baden-Württemberg – werden seit 2001 im Rahmen eines bundesdeutschen Modellprojekts Opiatabhängige heroingestützt behandelt. Die Studienergebnisse von 2006 und 2008 beweisen, wie effektiv und erfolgreich diese Hilfe ist.
Leider blockieren nach wie vor CDU-regierte Bundesländer eine gesetzliche Regelung auf Bundesebene, damit das Modellprojekt zur Regelversorgung wird. Im Juli hat nun die Stadt Karlsruhe mitgeteilt, dass sie ihre Finanzierung des Modellprojekts zur heroingestützten Behandlung auf Ende des Jahres einstellen muss, da eine Bundesregelung nach wie vor aussteht und auch das Land keine Mittel zuschießt. Andere Bundesländer unterstützen längst diese Projekte aus Landesmitteln. „Jetzt muss das Land endlich die Verantwortung übernehmen und das Projekt in Karlsruhe mitfördern. Zudem soll die CDU endlich auf Bundesebene die Blockiererrolle beenden“, fordert Brigitte Lösch. Das Land will aber, solange die Entscheidung auf Bundesebene noch aussteht, nichts unternehmen.

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts herrscht bei uns ein durch Schlankheit geprägtes Schönheitsideal. Die Hälfte der 9- bis 13-jährigen Mädchen und mehr als ein Drittel der Jungen will heutzutage dünner sein als sie sind. Bereits 22 Prozent der 11- bis 17-Jährigen weisen nach einer Studie des Robert-Koch-Instituts Symptome einer Essstörung auf.
Vor kurzem wurde in Berlin die Nationale Charta der deutschen Textil- und Modebranche unterzeichnet. Mit dieser Selbstverpflichtung soll die Öffentlichkeit für ein gesundes Körperbild sensibilisiert und einem extremen Schlankheitsideal entgegengetreten werden. Leider sind in Baden-Württemberg bisher keine Modelagenturen bekannt, die dieser Selbstverpflichtung nachkommen.

Das Bestattungsgesetz soll novelliert und noch in diesem Jahr verabschiedet werden. Dabei müssen die Bedürfnisse und Besonderheiten verschiedener Religionsgemeinschaften, verschiedener Weltanschauungen und veränderte individuelle Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen berücksichtigt werden, ohne dabei die Belange der christlichen Mehrheit zu ignorieren. Aufgrund des Sargzwangs im Südwesten ist es Muslimen nicht möglich, im Einklang mit ihren religiösen Überzeugungen bestattet zu werden. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Schleswig-Holstein und im Saarland wurde in den vergangenen Jahren der Sargzwang aufgehoben. Wir fragen: Wie sieht es damit in Baden-Württemberg aus? Als Zugeständnis an Muslime sieht die Landesregierung vor, bei der Bestattung den Sargdeckel abzunehmen. Das halten wir für nicht ausreichend.


Antrag „Rechtsextreme Frauenorganisationen“, Drs. 14/2804 (pdf)
Artikel “Frauen in der rechtsextremen Szene“ (deutsch-türk. Zeitung Realité, Okt. 2008)
Seit Ende der 90er Jahre nimmt die Zahl rechtsextremer Frauenorganisationen zu, der Zulauf ist enorm. In der Öffentlichkeit wird dies aber bislang kaum wahrgenommen: Rechtsextremismus gilt in erster Linie als ein Problem gewalttätiger Männer.
Nun zeigt es sich, dass rechtsextreme Mädchen und Frauen als politisch handelnde Akteurinnen wahrgenommen werden müssen, nicht mehr nur als harmlose, unpolitische Mitläuferinnen.
In Baden-Württemberg sind unter anderem drei rechtsextremistische Frauenorganisationen bekannt und auch aktiv: „Aktive Frauen Fraktion“ (AFF); „Ring Nationaler Frauen“ (RNF) und „Gemeinschaft Deutscher Frauen“ (GDF). Hier im „Ländle“ fanden im Februar (Raum Heilbronn) und Mai 2008 (Villingen-Schwenningen) regionale Treffen der RNF statt, bei dem die Teilnehmerinnen übereinkamen, ein erneutes Treffen durchzuführen. Auch waren beim diesjährigen Sommercamp der ‚Heimattreuen deutschen Jugend’ in Mecklenburg-Vorpommern zehn TeilnehmerInnen aus Baden-Württemberg dabei.
Aber es gibt so gut wie keine Untersuchungen bzw. Zahlen über rechtsextreme Frauen – auch nicht für Baden-Württemberg. Deshalb fordern wir, dass bei Forschungen zu Rechtsextremismus unbedingt der Genderansatz, d.h. der Blick auf Männer und Frauen, mit einbezogen werden muss. Auch müssen bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus geschlechtsspezifische Prävention und Aufklärung an vorderster Stelle stehen sowie Gewaltschutzangebote für Frauen.
In Baden-Württemberg gibt es weder eine geschlechtsspezifische Prävention noch Projekte oder Initiativen, die sich speziell mit rechtsextremistischen Frauen und Mädchen beschäftigen.


Plenarrede (01.10.2008 - pdf) zum Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Baden-Württemberg, des Gesundheitsdienstgesetzes und der Meldeverordnung (Drs 14/3254 - PDF)
Pressekonferenz: Umfassende Sprachförderung statt verpflichtende Sprachtests (02.06.2008 - pdf)
Im vorgelegten Gesetzentwurf wurde die Einschulungsuntersuchung in Baden-Württemberg neu konzeptioniert und auf das vorletzte Kindergartenjahr vorverlegt. Damit hat man nun frühzeitig die Möglichkeit, notwendige Fördermaßnahmen auch im Hinblick auf das Thema Kinderschutz einzuleiten. Zudem hat die Einschulungsuntersuchung (ESU) ein Diagnoseverfahren entwickelt, um Sprachdefizite der Kinder festzustellen. Aber es folgt kein anschließendes Sprachförderprogramm. Ergebnis: Es fehlt grundsätzlich ein Gesamtkonzept zur Sprachförderung. Auch fehlen klare Aussagen dazu, wer welche Aufgaben und die Kosten für die Sprachförderung trägt.
Wir sind der Meinung, dass auch die Sprachförderung – nicht nur die Sprachtests – eine originäre Landesaufgabe ist, und es kann nicht sein, dass diese über eine befristete Finanzierung abgewickelt werden und somit Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt werden müssen.

Aufgrund der Föderalismusreform obliegt das Gesetzgebungsverfahren für den Strafvollzug nun den Ländern. Somit steht für Baden-Württemberg die Erstellung einer neuen gesetzlichen Grundlage für das Strafvollzugsgesetz an. Obwohl der Anteil der weiblichen Inhaftierten nur rund 5% ausmacht, sind wir der Meinung, dass sich bei der künftigen gesetzlichen Ausgestaltung des Strafvollzugs der Gender-Ansatz konkret auf die Haftbedingungen und Betreuungsmaßnahmen niederschlagen muss. Wir fragten, ob das die Landesregierung auch so sieht.

Seit der Reform des Jugendhilferechts soll ein Mehr an Beteiligung durch den § 36 KJHG gewährleistet sein. Bei der bisherigen Umsetzung der Hilfeplanung wird dieser Anspruch nur bedingt eingelöst. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass die zuständigen Fachkräfte die Eltern bzw. Familie als Entscheidungsträger anerkennen und diese auch zur Mitarbeit und Partizipation befähigt werden.
In fünf Jugendämter in NRW und Hessen wurde deshalb in einem zweijährigen Modellprojekt das Konzept der Familiengruppenkonferenzen mit Familien erfolgreich erprobt. Wir wollen wissen, wie die Situation in Baden-Württemberg aussieht und ob Familiengruppenkonferenzen auch bei uns ein Modell werden könnten.


Montag, 17. Nov. 2008 um 14 Uhr im Landtag
Einladung wird in Kürze auf der Homepage www.brigitte-loesch.de stehen.

Dieser Newsletter wird herausgegeben von:
Fraktion DIE GRÜNEN
Im Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Verantwortlich
Brigitte Lösch (MdL, sozialpolitische Sprecherin)
Tel.: 0711/2063-677
brigitte.loesch@gruene.landtag-bw.de
www.brigitte-loesch.de
Redaktionelle Mitarbeit
Ulrike Hallenbach (persönliche Referentin)
Tel. 0711/2063-670
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