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Info Sozialpolitik:
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Info Sozialpolitik Nr. 2/2009
 

 

Liebe Leserinnen und Leser,

hier ist nun der dritte Newsletter aus dem Sozialpolitik.
Sie können hier Aktuelles zu folgenden Themen lesen:
1. Auftaktabend der Reihe "Stuttgarter Grüner Salon"
    - Austausch zwischen Politik und Kultur
2. Frauenpolitk
3. Sozialpolitik
4. Novellierung des Bestattungsgesetzes
5. Lebenspartnerschaft: Besoldungs- u. Versorgungsrecht
6. Öffentliche Anhörung zur Sprachförderung

Sollte Sie der Newsletter nicht interessieren - kein Problem: einfach abbestellen (s.u.).
Ansonsten sind Lob, Kritik und Anregungen sehr willkommen.

Ihre Brigitte Lösch

Stuttgarter Grüner Salon: „Wir können alles ..."

Do. 9. April 2009 - 20 Uhr Kulturzentrum Merlin

1. Stuttgarter Grüner Salon

„Wir können alles. Filz, Korruption & Kumpanei im Musterländle"
Josef-Otto Freudenreich - Lesung und Diskussion
Do. 09. April 2009 um 20 Uhr im Kulturzentrum Merlin, Stuttgart
Dieser Abend ist der Auftaktabend der Reihe „Stuttgarter Grüner Salon“, mit der Brigitte Lösch einen Austausch zwischen Politik und Kultur schaffen möchte - eben eine Örtlichkeit zum intellektuellem Austausch.
Die Autoren J.-O- Freudenreich, Meinrad Heck, Wolfgang Messner und Rainer Nübel zeigen die Bögen und Linien auf, die zwischen den Mächtigen des Landes verlaufen.

Antrag "Finanzierung der Frauenhäuser", Drs. 14/4050 (pdf)

2. Frauenpolitik

Finanzierung von Frauenhäusern

In Baden-Württemberg erfolgen die Zuschüsse der Kommunen zur Finanzierung der Frauenhäuser auf freiwilliger Basis und variieren je nach Standortgemeinde erheblich. Dadurch sind die Frauenhäuser sehr unterschiedlich mit Finanzmitteln ausgestattet. Die 2006 erfolgte Umstellung der Finanzierung nach Tagessätzen ist oftmals sehr gering bemessen und zwingt die Frauenhäuser zu einer hohen Auslastung. Dadurch ist die Bereithaltung von dringend benötigten Notfallplätzen kaum möglich.
In unserem Antrag fragen wir u.a. nach, wie sich die finanzielle Situation der Frauenhäuser entwickelt hat und in wieweit sich die Landesregierung für eine bundeseinheitliche und unbürokratische Regelung der Frauenhausfinanzierung einsetzt.

Antrag "Chancengleichheit in Kommunen und Land-kreisen"; Drs. 14/3967 (pdf)

Kommunale Chancengleichheit

Frauen sind in höheren oder Führungspositionen der öffentlichen Verwaltung nach wie vor unterrepräsentiert. Das im Jahre 2005 verabschiedete Chancengleichheitsgesetz (ChancenG) hat daran bisher nur wenig zu ändern vermocht. Insbesondere die in den §§ 23 und 24 ChancenG erlassenen Sonderregelungen zur Gewährleistung von Chancengleichheit in den Städten und Gemeinden sind bislang nur äußerst lückenhaft und unbefriedigend umgesetzt. Das wird in der Zwischenbilanz der Auswirkungen der novellierten gesetzlichen Rahmenbedingungen auch ganz deutlich.

Antrag auf "Änderung des Kommunalwahlgesetzes"; Drs. 14/3272 (pdf)

Änderung des Kommunalwahlgesetzes

Baden-Württemberg hat in Sachen Gleichberechtigung noch immer großen Nachholbedarf. Bei der letzten Kommunalwahl 2004 kamen die Frauen in den Gemeinderäten des Landes gerade mal auf einen Anteil von 21%, 2,4% mehr als 1999 und im bundesdeutschen Vergleich nach wie vor an letzter Stelle. Wenn diese rasante Entwicklung in Baden-Württemberg bestehen bleibt, wird 2059 ein gleiches Verhältnis von Frauen und Männern erreicht.
Die Grünen haben nun einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes in den Landtag eingebracht, der die paritätische Besetzung der Listen durchsetzen will.

Dokumentation (5.3.2009) "Der gläserne Aufzug"

"Der gläserne Aufzug - Warum bleiben die Frauen stecken?"

Fast 130 Frauen (und 2 Männer) folgten der Einladung zum frauenpolitischen Forum am 5. März in den Landtag. Spannende Informationen zur Brigitte Studie „Frauen auf dem Sprung“ lieferte Doris Hess. Bei der Podiumsdiskussion ging es dann mit starken Frauen weiter: Leni Breymaier (ver.di BW), Ingrid Krumm (Gleichstellungsbeauftragte des Ostalbkreises), Doris Hess, Barbara Streidl (Co-Autorin des Buches „Wir Alphamädchen“) sowie Brigitte Lösch (MdL) – unter der Moderation von Sabine Schlager (kommunalpolitische Referentin).

3. Sozialpolitik

Haushaltrede
Es ist ein zentrales grünes Anliegen dafür zu sorgen, dass der soziale Bereich ausreichend finanziert ist und eine gute Qualität ermöglicht wird. Was bedeutet dies nun für den Sozialhaushalt in Baden-Württemberg? Die Regierungskoalition feiert es schon als großen Erfolg, dass es diesmal keine großen Streichungen gab. Dies ist uns als Opposition jedoch zu wenig. Der Status quo wird den neuen Herausforderungen nicht gewachsen sein. Zum Beispiel wird der Bedarf an Kleinkindbetreuung schneller steigen als erwartet - der bis 2013 geplante Ausbau muss schneller und besser bewerkstelligt werden. Deshalb muss bereits schon für 2009 mehr Geld zur Verfügung gestellt werden. Diese könnte z.B. durch die Umwidmung der von Verpflichtungsermächtigungen freien Mittel aus dem Landeserziehungsgeld geschehen. Auch in der Sprachförderung reichen die Mittel nicht aus. Sprachförderung ist eine originäre Aufgabe des Landes: Statt nur Sprachtests flächendeckend einzuführen, brauchen wir eine umfassende individuelle Sprachförderung.
Anbei meine Haushaltsrede und beispielhaft zwei Änderungsanträge.

4. Novellierung des Bestattungsrechts

Die Landesregierung hat mit der Novellierung des Bestattungsrechts die Chance vertan, ein liberales Bestattungsgesetz zu verabschieden.
Dabei müssen die Bedürfnisse und Besonderheiten verschiedener Religionsgemeinschaften, verschiedener Weltanschauungen und veränderte individuelle Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen berücksichtigt werden, ohne dabei die Belange der christlichen Mehrheit zu ignorieren. Aufgrund des Sargzwangs im Südwesten ist es Muslimen nicht möglich, im Einklang mit ihren religiösen Überzeugungen bestattet zu werden. Wir Grüne setzen uns dafür ein, dass in Baden-Württemberg der Sargzwang aufgehoben wird – wie bereits in 11 von 16 Bundesländern. Das ist für uns selbstverständlich und wichtig für die Integration der hier lebenden Muslime. Wir plädieren weiterhin für die Möglichkeit der Begrabung von häuslichen Fehl- oder Frühgeburten auf dem eigenen Grundstück.

- Antrag „Keine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften ... “ (DS 14/3951)
- PM (28.01.2009): Ehegattenzuschlag darf nicht vorenthalten werden

5. Lebenspartnerschaft

Die Antwort des Finanzministeriums auf unsere parlamentarische Initiative „Keine Diskriminierung von Lebenspartnerschaften im Besoldungs- und Versorgungsrecht (DS 14/3951)“ lässt keinen Zweifel aufkommen: Die Regierung von Baden-Württemberg wird und will in keiner Form die Lebenspartnerschaft mit der Ehe gleichstellen – weder beim Besoldungs-, Versorgungsrecht noch bei der Beihilfe und auch nicht im Zuge der Dienstrechtsreform.

Öffentliche Anhörung:
5. Mai 2009 - 10 Uhr

6. Anhörung Sprachförderung

Sprachförderung im Rahmen frühkindlicher Bildung
Öffentliche Anhörung am Di. 5. Mai 2009
10 bis 13 Uhr im Landtag (Konrad-Adenauer- Str. 3, Stuttgart)

Sprache ist die zentrale Kompetenz, die über den schulischen Erfolg und die gesamte „Bildungskarriere“ eines Kindes entscheidet.
Mit der neu konzipierten Einschulungsuntersuchung ist Baden-Württemberg das zweite Bundesland, das eine verbindliche Sprachstandserhebung bei Vierjährigen eingeführt hat.
Für die förderbedürftigen Kinder gibt es Sprachförderung im Vorschulalter durch ein Projekt der Landesstiftung. Die ersten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung liegen vor.
Wir laden Sie herzlich ein, an dieser Anhörung teilzunehmen, mitzudiskutieren und Ihre Erfahrungen einzubringen.

Dieser Newsletter wird herausgegeben von:
Fraktion DIE GRÜNEN
Im Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart
Verantwortlich
Brigitte Lösch (MdL, sozialpolitische Sprecherin)
Tel.: 0711/2063-677
brigitte.loesch@gruene.landtag-bw.de
www.brigitte-loesch.de

Redaktionelle Mitarbeit
Ulrike Hallenbach (persönliche Referentin)
Tel. 0711/2063-670

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