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Energiezeitung

Energiezeitung Nr. 03/2009
 

Franz Untersteller MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher

Liebe Leserin, lieber Leser,

im Vorfeld von Bundestagswahlen wurde in den zurückliegenden Jahrzehnten mehrfach mit dem Begriff „Richtungswahl“ operiert. Es sei dahingestellt, ob diese Titulierung dabei tatsächlich immer zutreffend war. Was den zukünftigen energiepolitischen Kurs in unserem Land betrifft, ist der Begriff „Richtungswahl“ aus meiner Sicht diesmal tatsächlich gerechtfertigt.
Wir stehen – das hat auch der von der Bundesregierung berufene „Sachverständigenrat für Umweltfragen“ (SRU) vor wenigen Monaten in einem Thesenpapier deutlich gemacht – im Stromerzeugungssektor gegenwärtig vor entscheidenden Weichenstellungen. Dabei geht es im Kern um die Frage, durch welche Kapazitäten bzw. Technologien die in den kommenden Jahren vom Netz gehenden Atomkraftwerke, aber auch etliche veraltete Kohlekraftwerksblöcke ersetzt werden sollen. Setzt man voraus, dass diese neuen Anlagen wieder Laufzeiten zwischen dreißig und vierzig Jahren haben werden, dann ist klar, dass wir dabei auch über die Frage der Treibhausgase zur Mitte des Jahrhunderts entscheiden. Neue Investitionen sollten aber so angelegt sein, dass sie das Langfristziel –nämlich 80% weniger CO2 bis 2050 – auf keinen Fall gefährden. Der bislang im politischen Raum hierbei nur allzu gern benutzte Begriff vom „ausgewogenen Energiemix“ hat hierbei nach meiner Auffassung ausgedient. Tatsächlich zeichnet sich ab, dass ein hoher Anteil von Grundlastkraftwerken auf der Basis von Uran und Kohle mit einem stark wachsenden Anteil stark fluktuierender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen – insbesondere Wind und Sonne – nicht zusammenpassen. Als Ergänzung zu den erneuerbaren Stromquellen benötigen wir stattdessen schnell zu- und abschaltbare bzw. gut regelbare Kraftwerkstechniken. Dies können größere Gaskraftwerke sein, dies können aber auch neue Konzepte, wie das vor wenigen Tagen gemeinsam von „Lichtblick“ und VW vorgestellte Projekt kleiner auf Gas- oder Biogasbasis betriebener Hauskraftwerke sein. Eine Laufzeitverlängerung wie von CDU und FDP vehement verfochten, aber auch ein umfassender Zubau neuer Kohleblöcke, wie dies auch von großen Teilen der SPD argumentiert wird, hätte demgegenüber meines Erachtens zwei Dinge zur Folge: Zum einen würde verhindert, dass sich die Erneuerbaren Energien zur tragenden Säule in der Stromversorgung entwickeln. Zum anderen wären den vier Stromriesen ihre Milliardenprofite, Macht und Einfluss auf Jahrzehnte hinaus garantiert. Beides Dinge, die wir Grüne verhindern möchten.
Hierzu, aber auch zu anderen aktuellen energiepolitischen Themen bietet Ihnen die vorliegende dritte Ausgabe der Energiezeitung in diesem Jahr hoffentlich wieder interessante Neuigkeiten und Anregungen.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen

Franz Untersteller MdL
energiepolitischer Sprecher

Energiepolitik

Energieausweise - Muster ohne Wert?

Seit Juli müssen die mit der Energieeinsparverordnung 2007 gesetzlich eingeführten Energieausweise auch für Nichtwohngebäude erstellt werden, nachdem die Pflicht für Wohngebäude schon seit einem Jahr besteht. Dies, aber auch die bislang aus meiner Sicht unbefriedigende Entwicklung bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen, habe ich zum Anlass für eine parlamentarische Initiative genommen. Die Antwort des Wirtschaftsministeriums belegt, dass die Energieausweise nach wie vor keineswegs zu einem zentralen Qualitätsmerkmal einer Immobilie zählen, wie bei deren Einführung sowohl durch die Bundesregierung als auch von Baden-Württembergs Umweltministerin Gönner angekündigt. Das Interesse an diesem Instrument ist bei allen Beteiligten offenbar nach wie vor sehr gering. In ihrer bisherigen Form stellen die Ausweise ganz offensichtlich in den wenigsten Fällen einen Anreiz dar, um die energetische Sanierung der betreffenden Gebäude anzugehen. Um das riesige Einsparpotenzial im Gebäudebestand in einem größeren Umfang als bislang zu mobilisieren ist es meines Erachtens unabdingbar, dass in der neuen Legislaturperiode entsprechende Anforderungen in die Energieeinsparverordnung Eingang finden.

Klimaschutz und Denkmalschutz sollten kein Gegensatz sein

Immer wieder erreichen mich Anfragen von Eigentümern, Bewohnern und Nutzern denkmalgeschützter Gebäude, die bei der Genehmigung zur Durchführung energetischer Sanierungsmaßnahmen bzw. bei der Errichtung von Solaranlagen mit dem Denkmalschutz in Konflikt geraten. Zeitgemäße Denkmalpflege muss diesen Herausforderungen gerecht werden, denn um ein Gebäude erhalten zu können, ist ein wirtschaftlicher Betrieb unerlässlich. Rund 80.000 der 90.000 Baudenkmäler in Baden-Württemberg werden auch heute noch für Wohnzwecke genutzt. In einem Antrag an die Landesregierung habe ich Vorschläge gemacht, wie tragfähige Konzepte durch Einbeziehung der Energieagenturen entwickelt werden können. Positiv kann man bereits jetzt vermerken, dass das Wirtschaftsministerium in seiner Antwort für Ende des Jahres die Herausgabe eines ausführlichen Leitfadens angekündigt hat, der speziell für die betroffenen Landesbehörden, Kommunen, Architekten und die Eigentümer größerer denkmalgeschützter Baubestände (z.B. die katholische und evangelischen Kirchen im Land) Anregungen und Lösungsansätze bieten soll.

Industrie- und energiepolitische Chancen der Windenergienutzung

Auf Antrag unserer Fraktion hat der Landtag in der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause über die industrie- und energiepolitischen Chancen eines Ausbaus der Windenergie debattiert. Bereits im Frühjahr hatten wir zum gleichen Themenkomplex einen Antrag im Landtag eingebracht. Die Antwort der Landesregierung hatte seinerzeit deutlich gemacht, dass es gute Chancen gibt, das aktuelle Arbeitsplatzpotenzial der Branche im Land von rund 4.300 Vollbeschäftigten bei rund 120 Unternehmen bis zum Jahr 2020 auf rund 20.000 Stellen anzuheben und damit praktisch zu verfünffachen. In meinem Redebeitrag habe ich versucht deutlich zu machen, welche Möglichkeiten sich in diesem Feld gerade für unseren krisengeschüttelten Maschinen- und Anlagenbau angesichts der globalen Wachstumsperspektiven grundsätzlich bieten. Gleichzeitig habe ich aber auch herausgestellt, wie wichtig es für die beteiligten Unternehmen ist, dass sie einen relevanten „Heimatmarkt“ haben. Mit ihrer bisherigen Politik – die Windenergie hat in Ba.-Wü. als Folge einer jahrelangen Verhinderungsstrategie derzeit lediglich einen Anteil von 0,8% an der Stromerzeugung – wird die Landesregierung dieser Anforderung nicht einmal annähernd gerecht.

Atompolitik

Risiko durch Flugzeugabstürze

Spätestens seit den schrecklichen Ereignissen des 11. September 2001 ist klar, dass Szenarien über den von Terroristen absichtlich herbeigeführten Absturz schwerer Verkehrsflugzeuge in der Debatte um die Sicherheit kerntechnischer Anlagen Berücksichtigung finden müssen. In zwei umfangreichen Gutachten hat die zu Zeiten der Rot-Grünen Bundesregierung von den Ländern Hessen, Bayern und Baden-Württemberg eingerichtete „Internationale Länderkommission Kerntechnik“ sich bereits im Jahr 2002 mit den damit in Zusammenhang stehenden Fragen auseinandergesetzt. Für Baden-Württemberg sind die Untersuchungen um so relevanter, da die Altreaktoren Philippsburg I und Neckarwestheim I weder gegen den Absturz neuerer Kampfflugzeuge noch moderner Verkehrsflugzeuge ausgelegt sind. Die Ergebnisse der beiden Studien werden der Öffentlichkeit aber bis zum heutigen Tage vorenthalten. In der Stellungnahme zu meinem diesbezüglich eingebrachten Antrag lehnt es die Umweltministerin auch ab, die Gutachten zumindest den Mitgliedern des Umweltausschusses zugänglich zu machen. Meines Erachtens ist dieses Vorgehen – nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund des Verfassungsauftrags, den das Parlament als Kontrollorgan der Regierung nun einmal hat – so in keiner Weise akzeptabel.

CDU-Länder blockieren verbindliche Anwendung aktueller Sicherheitsstandards in den AKW

Nach jahrelangen, vom früheren Bundesumweltminister Trittin im Jahr 2003 bereits begonnenen, Vorarbeiten war ursprünglich geplant, in diesem Jahr das aus den 70er und 80er Jahren des letzten Jahrhunderts stammende und somit völlig veraltete„Kerntechnische Regelwerk“ (KTR) durch die neuen „Sicherheitskriterien für Kernkraftwerke“ zu ersetzen. Statt möglichst rasch im Rahmen ihrer Atomaufsicht den darin niedergelegten aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik ab sofort zur Bewertungsgrundlage für die Sicherheit in den AKW zu machen, sperrten sich die CDU-geführten Bundesländer – darunter auch Baden-Württemberg – gegen die offizielle In-Kraft-Setzung der Regelungen.
Unterstützt wurden sie in ihrem Widerstand von den Betreibern der 17 noch am Netz befindlichen Atomkraftwerke. Stattdessen haben sich der Bund und die fünf zuständigen Länderminister in einer am 4. Juni geschlossenen Vereinbarung nun darauf verständigt, sowohl den alten als auch den neu entwickelten Sicherheitsmaßstab bis zum 31. Oktober 2010 parallel anzuwenden. Wie mit einer solchen Vorgehensweise bei der Gewährleistung der Anlagensicherheit der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik durchgesetzt werden soll bleibt mehr als rätselhaft. Meiner Ansicht nach steht dieses Vorgehen in krassem Widerspruch zur Pflicht der Atomaufsicht und zum Grundsatz der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge. Insbesondere für die Altreaktoren Neckarwestheim I und Philippsburg I ist das in keiner Weise hinnehmbar.

Wanderziel Neckarwestheim

Es klingt wie ein verspäteter April-Scherz und gehört doch seit Jahren in Neckarwestheim zum Alltag. Bekanntermaßen - und dies völlig zu recht - sind die Betreiber von Kernkraftwerken in deren Eingangsbereich zu strengen Zugangskontrollen verpflichtet. Ob dies in der Praxis in der erforderlichen Qualität auch immer gewährleistet ist, daran darf man allerdings nach mehreren Vorkommnissen sowohl in Philippsburg als auch in Neckarwestheim berechtigte Zweifel haben. Zwischenzeitlich hat nun auch die EnBW angekündigt ihre bisherige Konzeption zur Gewährleistung der Anlagensicherheit in diesem Punkt völlig neu zu regeln.
Hiervon ausgenommen soll die Möglichkeit sein, das Gelände des AKW-Neckarwestheim zu durchwandern (!) Wie aus der Stellungnahme des Umweltministeriums auf einen von mir im Landtag eingebrachten Antrag hervorgeht, ist die Nutzung des am Neckar entlang und über das Kraftwerksgelände führenden Weges seit 1981 geregelt. Bis heute können Wanderer entlang des Neckars durch ein Tor in diesem Sicherheitszaun auf das Gelände gelangen und – ohne dass eine Gepäckkontrolle durchgeführt wird - von Wachleuten begleitet auf der anderen Seite durch ein weiteres Tor das Kraftwerksgelände wieder verlassen. Dass der Wanderweg dabei durchaus eine Sicherheitslücke darstellen kann, ist den Behörden und den Betreibern des Atomkraftwerks offensichtlich sehr wohl bewusst. Nicht anders ist zu erklären, dass nach dem Terroranschlag auf das World Trade Center in New York der Wanderweg lange Zeit gesperrt war. Der Verweis von Umweltministerin Gönner darauf, dass der Weg bei einer Verschärfung der Sicherungslage gesperrt werden kann, beruhigt nun wirklich nicht. Bekanntlich kündigen Terroristen ihre Aktionen in der Regel nicht vorher an.

Uranhexafluorid: Transporte auf die Schiene

Aus der Antwort auf eine kleine Anfrage, die ich Anfang August eingebracht habe, geht hervor, dass in den vergangenen zwei Jahren 167 Uranhexafluoridtransporte auf den Straßen von Baden-Württemberg stattgefunden haben. Uranhexafluorid, das bei Fertigung von Brennelementen Anwendung findet, wird hierbei in der Regel von der französischen Atomfabrik Pierrelatte zur Urananreicherungsanlage nach Gronau (NRW) verbracht. Kommt Uranhexafluorid - beispielsweise als Folge eines Unfalls - mit Luft in Berührung oder wird mit Wasser behandelt, setzt dies eine Kettenreaktion in Gang mit erheblichen Gefahren für Mensch und Umwelt. In Verbindung mit Wasser entsteht sofort stark giftige Flusssäure. Zur Gefahrenvorsorge halte ich es deshalb für das mindeste, dass diese Transporte sofort auf die Schiene verlagert werden.

Laufzeitverlängerung und die Folgen

Nachdem in den letzten Tagen bekannt wurde, dass im Zuge der Begutachtung des Salzstocks Gorleben Wissenschaftler Anfang der 80er Jahre von den zuständigen Behörden unter Druck gesetzt wurden, von ihnen gefertigte Gutachten zu schönen, wird immer deutlicher, dass wir in Deutschland um ein neues transparentes Suchverfahren nicht herum kommen. Dieses muss dann - neben Salz - auch andere für die Errichtung eines Endlagers grundsätzlich geeignete geologische Formationen wie Granit oder Opalinuston mit einbeziehen. Offensichtlich dämmert dies auch Baden-Württembergs Umweltministerin Tanja Gönner, weshalb sie - gestützt auf ein bislang von ihr nicht offen gelegtes Gutachten – aus geologischen Gründen jegliche Standorte in Baden-Württemberg von vornherein ausschließt. Wer allerdings nicht müde wird eine Laufzeitverlängerung für die 17 deutschen AKW zu verlangen, darf sich nicht wundern, wenn man ihn dann auch mit dem Thema Atommüll und Endlager konfrontiert.

Dieser Newsletter wird herausgegeben von:
Fraktion DIE GRÜNEN
Im Landtag Baden-Württemberg
Konrad-Adenauer-Str. 3
70173 Stuttgart

Verantwortlich
Franz Untersteller, MdL (energiepolitischer Sprecher)
Tel. 0711/2063-689
Fax 0711/2063 660
franz.untersteller@gruene.landtag-bw.de

Text und Redaktion:
Franz Untersteller, Eva Mannhardt (Mitarbeiterin)

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