

anbei erhalten Sie wieder einige aktuelle Informationen über GRÜNE Initiativen im Landtag zum Natur- und Umweltschutz. Ich wünsche viel Spaß bei der Lektüre und freue mich über Rückmeldungen und Anregungen. Sie können den Newsletter auch gerne an Dritte weiterleiten.
Ich hoffe, Sie bleiben an den Grünen Aktivitäten im Landtag interessiert, und wünsche Ihnen ein glückliches und erfolgreiches 2010.
Mit herzlichen Grüßen aus Karlsruhe/Stuttgart,
Ihre Abgeordnete Gisela Splett


Die Grünen im Landtag sprechen sich für ein Konzept „starker Nachhaltigkeit“ aus. „Starke Nachhaltigkeit“ erfordert, dass das Naturkapital, von dessen Nutzung alles Wirtschaften vital abhängt, langfristig erhalten bleibt und nicht durch Sach- oder Humankapital substituierbar ist. Die Inanspruchnahme der Leistungen der Natur muss hierbei global gerecht geregelt werden. Hinter dem Modell der „schwachen Nachhaltigkeit“ steckt dagegen das Verständnis, dass sich ökologische, ökonomische und soziale Interessen gegeneinander aufwiegen lassen.
Die GRÜNE Fraktion hatte die Idee einer Nachhaltigkeitsstrategie zwar grundsätzlich begrüßt, jedoch schon frühzeitig kritisiert, dass es sich bei der „Nachhaltigkeitsstrategie“ der Landesregierung eher um ein Sammelsurium von Zielen und Projekten als um eine echte „Strategie“ handelt. Daher haben wir GRÜNEN einen „Nachhaltigkeits-Check“ für die Landespolitik und den Landeshaushalt eingefordert.
Die nun vorliegende Antwort der Landesregierung bestärkt mich in der Kritik. Die Auflistung einzelner Projekte und das Lob an die ehrenamtlich tätigen Akteure in den Projektgruppen können nicht darüber hinweg täuschen, dass ein zielgerichtetes Konzept der „starken Nachhaltigkeit“ im Land fehlt. Auch eine landesrechtliche Regelung zur Nachhaltigkeit in Gesetzgebungsverfahren und bei der Finanzplanung fehlt immer noch.

Nachdem Baden-Württemberg über Jahre die Meldung von Schutzgebieten verzögert hat, läuft nun auch die Umsetzung für uns GRÜNE und die betroffenen Arten und Lebensräume viel zu langsam. Das gilt für die Erarbeitung der Managementpläne, die Umsetzung der darin enthaltenen Maßnahmen und für die Einrichtung eines Monitorings der Zielarten und -lebensräume. Auch vor dem Hintergrund der insgesamt unzureichenden Finanz- und Personalausstattung des Naturschutzes ist zu befürchten, dass es noch viele Jahre dauern wird, bis alle Managementpläne erstellt sind, und dass die Planerstellung nicht entsprechend fachlicher Anforderungen und Prioritäten erfolgt. Zudem bestehen bezüglich der Maßnahmenumsetzung und des Monitorings noch zahlreiche offene Fragen.
Zur von der Landesregierung geplanten Sammelverordnung für die EU-Vogelschutzgebiete haben die Naturschutzverbände eine ablehnende Stellungnahme abgegeben. Laut einem von BUND und NABU in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten besteht für die Länder die Pflicht, für alle Natura-2000-Gebiete spezifische Verordnungen mit Ge- und Verboten zu erlassen. Die Landesregierung ist jedoch der Ansicht, dass das Bundesnaturschutzgesetz dies nicht zwingend vorschreibt. Ob mit der vorgesehenen Vorgehensweise der notwendige Schutz der biologischen Vielfalt erreicht werden kann, bleibt für mich zweifelhaft.

In der Gesellschaft wächst die Erkenntnis, dass zwischen unserem Lebensstil und unserer Wirtschaftsweise und der Armut, dem Hunger, den weltweiten Krisen, der globalen Natur- und Umweltzerstörung sowie dem bedrohlichen Klimawandel ein enger Zusammenhang besteht. Zehn Jahre nach Rio haben die Vereinigten Nationen auf Empfehlung des Weltgipfels in Johannesburg die Jahre 2005 bis 2014 zur Welt-Dekade für nachhaltige Bildung ausgerufen. Dabei geht es nicht nur um „Umweltbildung“, sondern um ein umfassendes politisches und pädagogisches Konzept, welches auf den Werten wie Gerechtigkeit, Fairness, Unabhängigkeit und Toleranz beruht. Trotz einer großen Vielfalt an guten Beispielen vor Ort ist in Baden-Württemberg nach wie vor kein Gesamtkonzept und keine Strategie zu erkennen, wie „nachhaltige Bildung“ flächendeckend in allen Bildungsbereichen und in der Gesellschaft umgesetzt werden kann. Im Schulalltag ist Bildung für nachhaltige Entwicklung bis jetzt nur ansatzweise angekommen. Mit der Großen Anfrage der GRÜNEN Fraktion wollen wir den Stand der Umsetzung der UN-Dekade in Baden-Württemberg abfragen und Perspektiven zur umfassenderen und konsequenteren Umsetzung aufzeigen.

Das Umweltinformationsgesetz (UIG) verpflichtet alle Landes- und kommunale Verwaltungen dazu, jeder Person auf Antrag Umweltinformationen umfassend zugänglich zu machen. Eine Studie des „Unabhängigen Instituts für Umweltfragen“ (UFU) hat gezeigt, dass es in Deutschland noch erheblichen Verbesserungsbedarf bei der praktischen Anwendung des Umweltinformationsrechts gibt. Die Studie bezieht jedoch sich nicht auf einzelne Bundesländer. Daher hat mich die Praxiserfahrung der Landesbehörden mit den Anträgen zum Umweltinformationsgesetz interessiert.
Die Landesregierung zeigt in ihrer Antwort keine Bereitschaft zur kritischen Auseinandersetzung mit der Umsetzung des UIG und steht damit im Gegensatz zu meinen eigenen Erfahrungen und Berichten aus den Umweltverbänden, die hohe Hürden bei der Informations-beschaffung beklagen.

Laut einer neuen Broschüre des MLR „Streuobstwiesen in Baden-Württemberg – Daten, Handlungsfelder, Maßnahmen, Förderung“ sind Streuobstwiesen weiterhin gefährdet. Seit Jahrzehnten sind Tausende von Streuobstbeständen im Zuge der Bauleitplanung gerodet worden: „Streuobstgürtel um Gemeinden und Städte fielen in erheblichem Umfang neuen Wohn- und Gewerbegebieten sowie dem Straßenbau zum Opfer. Auch Obstalleen verschwanden zum großen Teil.“ Wir Grüne haben die Problematik in einem Landtagsantrag erneut aufgegriffen und fordern einen wirkungsvollen Schutz der Streuobstbestände. Neben einer Förderung der Saftvermarktung muss das Land zumindest die größeren Streuobstbestände nach § 32 Naturschutzgesetz unter Schutz stellen.

Nach Einschätzung der Deutsche Umwelthilfe (DUH) verfehlt die Novelle der Verpackungsverordnung von 2008 ihr Ziel. Statt mehr Transparenz haben sich neue Zweifel an Vollständigkeit und Qualität der Entsorgung ergeben. Durch Falschdeklaration von Verkaufsverpackungen lassen Unternehmen zwei Millionen Tonnen Verpackungen verschwinden. Eine wirksame Kontrolle fehlt bisher. Anfragen an die Länderministerien haben nach Aussage der DUH ergeben, dass die zuständigen Umweltministerien nicht einmal wissen, wie viele Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich verpflichtet sind, Vollständigkeitserklärungen nach § 10 der novellierten Verpackungsverordnung zu hinterlegen.
Meine Anfrage soll die Situation in Baden-Württemberg beleuchten und aufzeigen, welche Maßnahmen notwendig wären, um den Gesetzesvollzug im Land zu verbessern.

Lärmschutz wird auch von der Landesregierung als eine der wichtigsten Aufgaben im Bereich Umwelt genannt. Trotzdem geht die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie nur schleppend voran. Die Antwort auf meinen jüngsten Antrag zum Thema zeigt, dass auch 1 ½ Jahre nach Ablauf der Fristen zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen für Ballungsräume über 250.000 EinwohnerInnen und Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 16.400 Fahrzeugen nur 17 von über 60 betroffenen Kommunen einen Lärmaktionsplan fertig gestellt haben. Hinzu kommt, dass sich bei der Festlegung von lärmmindernden Maßnahmen häufig die Straßenverkehrsbehörden quer stellen und kostengünstige und schnell wirksame Maßnahmen ablehnen. In Karlsruhe wurden z.B. von 13 Vorschlägen für Lärmminderung durch Geschwindigkeitsbegrenzung nur drei genehmigt. Bleibt also noch der bauliche Lärmschutz und der ist kostspielig: das Umweltministerium schätzt den Investitionskostenbedarf auf 130 Mio. Euro. Die für die Lärmaktionspläne zuständigen Kommunen erwarten hier nachvollziehbarerweise Unterstützung von Land und Bund. Die Hoffnung, dass im Rahmen des Konjunkturpakets II Lärmschutzmaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen in den Kommunen finanziert werden könnten, hat sich nicht erfüllt, weil ausgerechnet der Austausch von Fahrbahnbelägen und der Bau von Lärmschutzwänden an Bundes- und Landesstraßen von der Förderung ausgenommen wurden. Wir Grünen fordern ein von Bund und Ländern finanzierten Förderprogramm für Lärmschutzmaßnahmen und wollen, dass ein Teil der Lkw-Mauteinnahmen für Lärmsanierungen verwendet werden kann, wie dies auch die Umweltministerkonferenz vorgeschlagen hat.

Meiner Ansicht nach hat das Land bei der Beschaffung und Nutzung seiner Kraftfahrzeuge eine Vorbildfunktion zu erfüllen. Daher habe ich eine kleine Anfrage zu den Dienstfahrzeugen der Landesregierung eingereicht. Ich möchte hierin Auskunft über Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen sowie gefahrene Kilometer.
Die nun vorliegende Antwort belegt, dass die Fahrzeugauswahl bzgl. CO2-Ausstoß alles andere als vorbildhaft ist. Innerhalb der vergangenen zwei Jahre wurde bei der Fahrzeugflotte nur ein geringer Rückgang der Kraftstoffverbräuche erzielt (bei den Pkw der Landesverwaltung um ca. 3% in zwei Jahren). Die Fahrleistung ist etwa gleich geblieben. Die Zahlen liegen übrigens sowohl für die Regierungsmitglieder als auch für die Landesverwaltung insgesamt über den hessischen Vergleichszahlen. Das Einsparpotenzial durch verbrauchsärmere Fahrzeuge beim Tanken liegt im Millionenbereich.


Die Haushaltsdebatten sind geprägt von fehlenden Mitteln, Sparzwängen und Rekordschulden. Gekürzt werden auch die Mittel für das Umweltressort (2010: 332,7 Mio. Euro, 2011: 331,7 Mio. Euro). Der Anteil an den Gesamtausgaben des Landes sinkt somit weiter von 1,00% im Jahr 2009 auf 0,95% bzw. 0,94% in den Jahren 2010 und 2011 – dies trotz großer Herausforderungen in der Umweltpolitik!
Die GRÜNE Fraktion beantragt neben zusätzlichen Mitteln für Klimaschutz die Rücknahme der Kürzungen bei der LUBW und für Maßnahmen des Immissionsschutzes (Luftreinhaltung und Lärmschutz). Zusätzliche Mittel (800.000 Euro) für die Umsetzung des Artenschutzprogramms sind notwendig, um die chronische Unterfinanzierung des Naturschutzes abzumildern. Wenn die Landesregierung 2010 im Jahr der Biodiversität den Countdown zum Artensterben stoppen will, muss sie auch entsprechende Mittel bereitstellen!


Mit einer zwölfteiligen, monatlichen Serie machen die GRÜNEN auf gefährdete Arten und ihre Lebensräume aufmerksam. Wir möchten in dieser Serie auch eigene Vorschläge einbringen, wie die Biologische Vielfalt im Land so gut wie möglich geschützt und damit auch für unsere Kinder und Enkel bewahrt werden kann.
Erste Folge im Januar:
„Mehr Mut zur Wildnis hilft Schwarzspecht & Co“

Entlastung für die Energiewirtschaft zementiert alte Strukturen bei der Energieerzeugung

Antrag der FDP zur Beweidung mit Rindern hätte fatale Folgen für das Biosphärengebiet Schwäbische Alb

Vier minus für die Umweltbilanz Gönners; Nachhaltigkeitsziele werden nicht erreicht


GRÜNE Fraktion:
Klimaschutz in der Landwirtschaft stärken
Bodenschutz in der Landwirtschaft stärken – Grünland fördern
Reinhold Pix:
Schadstoffe in Kinderspielzeug
Bleimunition

Dieser Newsletter wird herausgegeben von:
Fraktion DIE GRÜNEN
Im Landtag Baden-Württemberg
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Verantwortlich
Gisela Splett (MdL, umweltpolitische Sprecherin)
Tel.: 0711/2063-966
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Redaktionelle Mitarbeit
Heike Hauk (wissenschaftliche Mitarbeiterin), Markus Rösler (parlamentarische Berater)
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