

Franz Untersteller MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher
Gut anderthalb Jahre sind Äußerungen diverser CDU-Landtagskollegen alt, nach denen man die Hoffnung haben konnte, dass die jahrelange Blockadehaltung gegenüber der Windkraftnutzung in Baden-Württemberg endlich aufgebrochen wird. Der Entwurf eines im Auftrag des Wirtschaftsministeriums vom Zentrum für Sonnenenergie und Wasserstoffforschung (ZSW) erstellten Monitoringberichts zum Stand der Umsetzung des „Energiekonzepts 2020“ lässt diese Hoffnungen aber wie Seifenblasen zerplatzen. Wörtlich heißt es in dem bislang noch unveröffentlichten Papier:
„Sollte der jährliche Zubau der installierten Windenergieleistung in Baden-Württemberg auf diesem Niveau verharren, sind einerseits die ohnehin moderaten Zielsetzungen aus dem Energiekonzept für die Windstromerzeugung in Baden-Württemberg 2020 nicht zu erreichen.“
Gerade einmal 16 Anlagen – und damit lediglich rund 1,7% der bundesweit im letzten Jahr neu errichteten 952 Windkraftanlagen gingen 2009 in Baden-Württemberg neu ans Netz. Mehr als das Dreifache dessen – nämlich 50 neue Windräder - hat das flächenmäßig nur etwas mehr als halb so große Rheinland-Pfalz vergangenes Jahr in seine Windparks neu integriert. Man würde sich wünschen, dass die zuständigen Minister Tanja Gönner und Ernst Pfister nur einen Bruchteil ihres für eine AKW-Laufzeitverlängerung gezeigten Engagements endlich auch einmal in diesem aus Klimaschutzgründen so wichtigen Zukunftsfeld der Energiepolitik an den Tag legen würden.
Zu diesem und vielen weiteren Themen bieten wir Ihnen mit der neuen Ausgabe unserer Energiezeitung wieder eine Fülle hoffentlich für Sie interessanter Informationen.
Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen
Franz Untersteller MdL
energiepoltischer Sprecher



Fraktionsantrag und Stellungnahme Drs. 14/5898
Brief an Umweltministerin Gönner und Wirtschaftsminister Pfister
PM vom 23.03.2010: "Grüne treiben Gönner zum Ausstieg vom Solarausstieg"
PM vom 31.01.2010: "Einsicht Gönners kommt reichlich spät"
Artikel StZ
Nachdem sich die Solarstromindustrie dank des unter Rot-Grün verabschiedeten „Erneuerbare Energie Gesetzes“ (EEG) in den letzten zehn Jahren in Deutschland zu einer regelrechten Boombranche mit gegenwärtig rund 80.000 Arbeitsplätzen entwickelt hat, droht nun ein radikaler Einbruch. Die Pläne der schwarz-gelben Koalition, zusätzlich zu den bereits gesetzlich verankerten jährlichen Kürzungen eine weitere drastische Absenkung der Einspeisevergütung vorzunehmen, würde aus meiner Sicht erhebliche Marktverwerfungen mit sich bringen und letztlich auch zu Lasten von Arbeitsplätzen bei Solarmodul- Herstellern und Zulieferbetrieben gehen.
Wochenlang herrschte in Bezug auf die Berliner Kürzungspläne sowohl im Wirtschaftsministerium als auch im Hause Gönner Funkstille. Dies, obwohl die baden-württembergische Solarstrombranche mit einem Jahresumsatz von 3,5 Mrd. € und rund 10.000 Vollarbeitsplätzen einen in den letzten Jahren ständig gewachsenen ökonomischen Stellenwert hat. Nach mehrfachen Vorstößen unsererseits (siehe Antrag und Schreiben an die Ministerien) ist Umweltministerin Gönner zwischenzeitlich zu den von Bundesumweltminister Röttgen vorgelegten Kürzungsplänen doch noch auf Distanz gegangen. Mehrere Bundesländer – darunter auch Baden-Württemberg - haben Ende März im Bundesrat einen Entschließungsantrag verabschiedet, der eine Überarbeitung der Kürzungspläne einfordert. Das Ende der Diskussion ist nach wie vor offen.


Auswertung ZSW-Gutachtens: Beleg für das Scheitern der Energiepolitik des Landes
Abgeordnetenbrief und Antwort von Wirtschaftsminister Pfister zum Streit um die WKA Ingersheim
Neun Windkraftwerke gingen im Südwesten im Jahr 2008 neu ans Netz. Im vergangenen Jahr waren es 16 Rotoren. Bezogen auf die bundesweit in 2009 neu errichteten 952 Anlagen ist dies gerade einmal ein Anteil von 1,7%. Dass dies auch im Binnenland anders gehen kann, zeigt das flächenmäßig fast nur halb so große Nachbarland Rheinland-Pfalz, wo in 2009 rund 50 neue Windräder ans Netz gingen.
Welche Folgen dies für Baden-Württemberg hat, ist in einem mir vorliegenden Entwurf eines vom Wirtschaftsministerium im Zusammenhang mit dem Energiekonzept 2020 beim ZSW in Auftrag gegebenen Monitoringberichts nachzulesen. Wörtlich heißt es hierzu darin:
„Sollte der jährliche Zubau der installierten Windenergieleistung in Baden-Württemberg auf diesem Niveau verharren, sind einerseits die ohnehin moderaten Zielsetzungen aus dem Energiekonzept für die Windstromerzeugung in Baden-Württemberg 2020 nicht zu erreichen. Daneben würde mit der fehlenden Erschließung der wirtschaftlich nutzbaren Windpotenziale des Landes die Chance vergeben, durch die Nutzung einer einheimischen Energiequelle Wertschöpfung im Land zu generieren.“
Die Ursachen dafür, dass Baden-Württemberg beim Windenergieausbau unter den Flächenländern weiterhin Schlusslicht ist, werden in dem ZSW-Papier mehr als deutlich benannt.

In ihrem im vergangenen Jahr verabschiedeten „Energiekonzept 2020“ hat sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, den Anteil der Kraft-Wärme-Kopplung an der Stromerzeugung von 10% im Basisjahr 2005 bis 2020 auf 20% zu verdoppeln. Davon sind wir gegenwärtig aber weiter denn je entfernt. Der Entwurf des vom ZSW im Auftrag des Wirtschaftsministeriums zum Stand der Umsetzung erstellten Monitoringberichts zeigt vielmehr, dass der KWK-Anteil an der Stromerzeugung sogar rückläufig ist. Um hier endlich eine Trendwende zum Positiven hin einzuleiten haben wir einen umfassenden Antrag im Landtag eingebracht.

Der Neckarelektrizitätsverband (NEV) beabsichtigt zusammen mit der EnBW AG und der Süwag Energie AG eine gemeinsame Gesellschaft zum Betrieb des Stromverteilungsnetzes in der Region Stuttgart zu gründen. Gegen diese Konstruktion wurden in den letzten Monaten eine Reihe rechtlicher Bedenken laut, die ich zum Gegenstand eines Berichtsantrags gemacht habe. Aus der Stellungnahme des Wirtschaftsministers geht hervor, dass nicht nur die geplante NEV-Netz KG sondern die komplette NEV-Verbandssatzung rechtlich auf den Prüfstand muss. Bevor diese Punkte nicht geklärt sind, wäre eine insgesamt 122 Mio € schwere Investition in die geplante Netz KG für die Mitgliedskommunen aus meiner Sicht ein risikobehaftetes Geschäft.



PM 19.03.2010: "Gespräche mit kommunalen Energieversorgern sinnvoller"
PM 22.02.2010: "CDU-Papier offenbart Schwächen von Altanlagen- kein billiger Atomstrom"
PM 11.02.2010: "GKN I muss vom Netz"
Das zweitälteste Atomkraftwerk Deutschlands, Neckarwestheim I, wird nicht wie von vielen erhofft im Mai stillgelegt werden. Mittels einer seit Mitte März von der EnBW vorgenommenen drastischen Drosselung der Anlage auf ca. 25% der eigentlich möglichen Leistung gelingt es, die verbleibende Reststrommenge bis in den Herbst zu strecken. Die Hoffnung der EnBW-Verantwortlichen, dass die Bundesregierung bis dahin mit den Betreibern eine Einigung über die Laufzeitverlängerung für die 17 noch am Netz befindlichen Reaktoren vorlegt und dann auf dieser Basis ein Weiterbetrieb des Altreaktors möglich sein wird, ist aus meiner Sicht erst mal reines Wunschdenken. Letztlich ist hierfür eine Änderung des Atomgesetzes erforderlich. Aus Fachkreisen ist zu hören, dass dieses Novellierungsverfahren nicht vor Mitte 2011 über die Bühne zu bringen wäre. Ob dafür dann die erforderliche Bundesratsmehrheit vorhanden ist, wird sich nicht zuletzt bei unserer Landtagswahl im März 2011 zeigen.

Rund 125.000 Fässer mit atomaren Abfällen wurden in den 70er und 80er Jahren zum Großteil, sogar ohne dass auch nur ein Pfennig dafür entrichtet wurde, im ehemaligen Salzbergwerk Asse II abgekippt. Bezogen auf die Aktivität gehen nach Angaben des Bundesamts für Strahlenschutz 64% auf das Konto von Abfällen, die aus dem zwischenzeitlich stillgelegten AKW Obrigheim stammen. Hinzu kommen weitere Abfälle aus Neckarwestheim, die über den Umweg „Aufarbeitung in der WAK Karlsruhe“ in der Asse gelandet sind. Es kann nicht sein, dass die für Asse II in der Diskussion befindlichen Sanierungskosten in vollem Umfang von den Steuerzahlern zu tragen sind. Vielmehr müssen auch die für die Abfälle verantwortlichen Stromkonzerne endlich ihren Teil zur Kostendeckung beitragen. Dass Umweltministerin Tanja Gönner hier keine rechtliche Verpflichtung sieht kann nur verwundern. Immerhin wird genau dieses in der zwischen CDU und FDP auf Bundesebene geschlossenen Koalitionsvereinbarung gefordert.

Das Korruptionsverfahren gegen leitende Mitarbeiter des Stilllegungsbereichs im ehemaligen Forschungszentrum Karlsruhe ist noch immer nicht abgeschlossen. Aufgrund einer anonymen Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft bereits im März 2007 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Inzwischen sollen die Ermittlungen sogar noch auf weitere Personen ausgeweitet worden sein. Ziel eines Schreibens an Ministerin Gönner ist es zu klären, weshalb sich das Verfahren so lange hinzieht und welche Ergebnisse bereits vorliegen.


Verbotene Glühbirnen in Baden-Württemberg unter Denkmalschutz? Im 1712 errichteten Barockschloss Meersburg a. Bodensee beleuchten diese Auslaufmodelle noch massenhaft die altehrwürdigen Säle. Der Einsatz von Energiesparlampen ist bislang – so jedenfalls meine Informationen – am Widerstand des Denkmalschutzes gescheitert. Die schier unglaubliche Geschichte war für mich Anlass mich mit einem Schreiben an Wirtschaftsminister Pfister zu wenden.

Viele Kommunen, Umweltverbände und Bürgerinitiativen setzen sich vor Ort für mehr Klimaschutz ein. Konterkariert wird das Engagement allerdings in wachsendem Maße durch kleinere und mittlere Gewerbebetriebe, die aus Kostengründen ihre industriellen Feuerungsanlagen von Öl bzw. Gas auf CO2-reiche Braunkohle umstellen. 26 Anlagen führt Umweltministerin Gönner in einem an mich gerichteten Antwortschreiben auf, die – Klimaschutz hin oder her - seit 2007 ihre Betriebe entsprechend umgestellt haben. Von einem aus meiner Sicht notwendigen Vorstoß zur Novellierung des Bundesimmissionsschutzgesetzes mit der diesem Treiben ein Ende gesetzt werden könnte, will die Ministerin bislang nichts wissen.

Vor wenigen Tagen wurde vom baden-württembergischen Umweltministerium für das laufende Jahr das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ neu aufgelegt. Neben dem auf Kommunen zugeschnittenen Programmteil enthält die Neuauflage auch wieder einen allgemeinen Programmteil für KMU und kirchliche Einrichtungen.
In den CO2-Minderungsprogrammen (Programmteil A) bleiben Fördersystematik und Förderhöhe (50 Euro pro über die Lebensdauer der Maßnahme vermiedener Tonne CO2) erhalten. Gegenüber dem Vorjahresprogramm haben sich jedoch eine Reihe von Änderungen ergeben. Einzelheiten hierzu finden sich auf der eigens eingerichteten Programm-Website

Unter dem Motto "Mehr E-Wagen" fand Ende März eine öffentliche Anhörung der Grünen Fraktion mit Fachleuten aus der Wissenschaft und aus der Automobilbranche statt, die ich gemeinsam mit meiner Fraktionskollegin Edith Sitzmann veranstaltet habe.
Die Vorträge der Referenten können von meiner Homepage heruntergeladen werden.

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Text und Redaktion:
Franz Untersteller, Eva Mannhardt (Mitarbeiterin)
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