

In der Grünen Fraktion und in diesem Newsletter gehören Natur- und Umweltschutz ja schon lange zusammen. Bei der Landesregierung hat man die Zuständigkeiten erst jetzt wieder in einem Haus zusammengeführt und den Zuständigkeitsbereich von Umweltministerin Tanja Gönner um Verkehr und Naturschutz erweitert. Wir werden sehen, ob das neue Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (UVM) seine neuen Spielräume zugunsten von mehr Lärmschutz und mehr Natur- und Klimaschutz in der Verkehrspolitik nutzt. Ich werde jedenfalls meine Spielräume nutzen, um diesbezüglich Druck zu machen.
Mit herzlichen Grüßen aus Karlsruhe/Stuttgart,
Ihre Abgeordnete Gisela Splett


Der vorliegende Antrag soll klären, wie weit die Arbeiten am Biotopverbundsystem, und zur (Wieder-)Vernetzung von Biotopen und Lebensräumen gediehen sind. Mit Blick auf die auch von Baden-Württemberg eingegangenen Verpflichtungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt sowie auf das weltweite Jahr der Biodiversität 2010 fordert der Antrag die Fertigstellung eines umfassenden, auch räumlich konkretisierten Konzepts inkl. Umsetzungsstrategie für das Biotopverbundsystem bis Ende des Jahres. Die Antwort der Landesregierung ist wieder einmal ernüchternd: Die Erfassung des länderübergreifenden Biotopverbundes wurden 2006 abgeschlossen, jedoch erfolgte weder die Überprüfung durch Gebietskenner noch wurden die Pläne veröffentlicht. Die Weiterverfolgung wurde wegen Personalmangel zurück gestellt. Daher wird auch die von uns GRÜNEN geforderte Fertigstellung des Biotopverbundsystems bis Ende des Jahres nicht erfolgen können. Der Generalwildwegeplan als weiterer wichtiger Beitrag zur Biotopvernetzung ist immer noch in Arbeit – er wird für Mitte 2010 angekündigt. Die Öko-Konto-Verordnung wurde für 2007 versprochen – sie liegt immer noch nicht vor. Personal- und Geldmangel in allen Naturschutzbelangen. In meinen Augen sind die der Landesregierung eine Bankrotterklärung für die Naturschutzpolitik des Landes.

Seit Jahrzehnten wird über die „Grenzen des Wachstums“ diskutiert. Es spricht vieles dafür, dass die Begrenztheit der Ressourcen ein unbegrenztes wirtschaftliches Wachstum nicht zulässt. Klar ist auch, dass die Menschheit die Tragfähigkeit der Erde schon heute übernutzt und die Verantwortung hierfür zum ganz überwiegenden Teil bei den Industrieländern liegt. In den vergangenen Jahrzehnten wurden verschiedene Konzepte und Indikatoren entwickelt, um den Umweltverbrauch und seine global ungleiche Verteilung zu messen (vgl. z.B. das Buch „Zukunftsfähiges Deutschland in einer globalisierten Welt“). Gleichzeitig existiert die Erkenntnis, dass Wirtschaftswachstum jenseits der Erfüllung der Grundbedürfnisse nicht zu mehr subjektiver Lebenszufriedenheit innerhalb der Gesellschaft führt. Es wird deshalb seit langem an neuen Indikatoren gearbeitet, die anstelle des Bruttoinlandsprodukts (BIP) treten und mehr über Lebenszufriedenheit aussagen sollen (vgl. z. B. Human Development Index [HDI] der Vereinten Nationen, Genuine Progress Indicator [GPI], Happy Planet Index [HPI], Bruttosozialglück-Ansatz in Bhutan usw.).
Meine Anfrage soll zum einen den Umweltverbrauch bzw. ökologischen Fußabdruck Baden-Württembergs beleuchten und zum anderen Ansätze für einen umweltfreundlicheren Konsum und Wohlstand ohne Wachstumszwang aufzeigen. Die Antwort des Umweltministeriums ist jedoch sehr dürftig. Zum Einen gibt es weder Daten zum ökologischen Fußabdruck oder zur Lebenszufriedenheit in Baden-Württemberg und zum Anderen gibt es keine Konzepte für Wohlstand ohne Wachstumszwang.

Die EU-Kommission hat am 26.11.09 über die von Deutschland eingereichten Mitteilungen über Ausnahmen von der Verpflichtung zur Anwendung der PM10-Grenzwerte in verschiedenen Gebieten entschieden. Danach besteht für die baden-württembergischen Landesbehörden Handlungsbedarf, insbesondere bzgl. der Ergänzung von Luftqualitätsplänen durch kurzfristige wirkungsvolle Maßnahmen, die der Kommission bis Ende 2010 mitzuteilen sind. Hierüber fordern wir GRÜNE Auskunft von der Landesregierung.


Antrag „Planungsstand und Kostenentwicklung des Integrierten
Rheinprogramms (IRP)“
Pressemitteilung vom 13. März 2010
Mein aktueller Antrag zum IRP ergab, dass die Planungen fürs Integrierte Rheinprogramm sich weiter massiv verzögern und verteuern. 2015 sollten alle Maßnahmen fertiggestellt sein, so die ursprüngliche Zeitplanung. Nun wird es (mindestens) bis 2028 dauern, so Umweltministerin Tanja Gönner. Innerhalb von 10 Jahren hat sich der Zeitplan also um 13 Jahre nach hinten verschoben. Beispielhaft hierfür: Seit etlichen Jahren laufen die Vorarbeiten für den Hochwasser-Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört. Doch während die Landesregierung den Beginn des Planfeststellungverfahrens im Jahr 2007 noch für Mitte 2008 angekündigt hatte, hofft sie nun, die Antragsunterlagen im Jahr 2010 fertigstellen zu können.
Als umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Landtag kritisiere ich, dass es mit dem Hochwasserschutz und der ökologischen Aufwertung am Rhein insgesamt zu langsam vorangeht. Wir GRÜNEN sehen nicht nur Aufklärungsbedarf bei der „Kies-Affäre“, die den Rückhalteraum Weil-Breisach betrifft, sondern auch bezüglich der Verzögerungen beim Integrierten Rheinprogramm insgesamt. Laut Antwort der Landesregierung auf den Antrag haben sich die geschätzten Gesamtkosten für das Integrierte Rheinprogramm nämlich von 483 Mio. Euro im Jahr 2000 auf 775 Mio. Euro im Jahr 2005 erhöht. Für die derzeit im Bau befindlichen Rückhalteräume haben sich seitdem weitere Kostensteigerungen um ca. 25% ergeben.
Auch vor diesem Hintergrund erneuern wir GRÜNEN unser Plädoyer für eine naturnahe Lösung für den Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört. Eine Dammrückverlegung statt einem Polder – das würde Hochwasserschutz und Naturschutz verbinden und wäre deutlich günstiger zu haben und zu betreiben als ein Polder.

Fast alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg werden nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) vom 11. März 2010 ihre Abwassergebühren neu berechnen müssen. Nach Auffassung des VGH verstößt die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung auch bei kleineren Gemeinden gegen den Gleichheitssatz sowie das Äquivalenzprinzip. Daher müssen alle Städte und Gemeinden, die ihre Abwassergebühren nach dem Frischwassermaßstab berechnen, neue Abwassergebührensatzungen erlassen und die versiegelten Flächen (Dächer, Höfe, Parkplätze …) erfassen. Hierbei sollte die Landesregierung den Kommunen mit guten Beispielen aus der Praxis behilflich sein.
Nach Ansicht der GRÜNEN ist die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in erster Linie wegen der Gebührengerechtigkeit notwendig, aber auch um Anreize zur Entsiegelung und Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers zu schaffen. Denn dies führt zur Entlastung der Abwasserleitungen und Kläranlagen, und wirkt dem Ableiten des Abwassers in die Vorfluter bei starken Niederschlagsereignissen entgegen. Dies ist auch ein Beitrag zum Hochwasserschutz.

Als Zielsetzung der neuen Kormoranverordnung hat Ministerin Gönner einen bestmöglichen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen des Naturschutzes und der Fischerei angegeben. Es bestehen jedoch erhebliche Zweifel an der Rechtskonformität des vorgelegten Verordnungsentwurfs. Denn dieser gibt den Abschuss von Kormoranen außerhalb von Schutzgebieten grundsätzlich frei und kehrt damit das Verhältnis zwischen Grundsatz und Ausnahme um. Ein derartiger Entwurf ist nach Ansicht der GRÜNEN ungeeignet, um das genannte Ziel eines bestmöglichen Ausgleichs zu erreichen. Vielmehr wird er weder dem Vogel- noch dem Fischartenschutz gerecht. Daher fordern wir GRÜNEN ein Aktionsprogramm zum Schutz besonders und streng geschützter Fischarten, indem auch Vorranggebiete für den Schutz bedrohter Fischarten festgelegt werden. Vergrämungsmaßnahmen sollen in der neuen Kormoranverordnung, so die Forderung der GRÜNEN nur als zeitlich befristete Ausnahme zugelassen werden, wo dies konkret und nachweislich zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden oder zum Schutz gefährdeter Fischarten notwendig ist.

Im vorliegenden Antrag frage ich nach der Haltung der Landesregierung zum Schutz von Tier- und Pflanzenarten, für die Deutschland eine besondere Verantwortung trägt. Das Bundesnaturschutzgesetz sieht in § 54 die Möglichkeit vor, im Rahmen einer Verordnung streng zu schützende Arten zu benennen, die „im Inland vom Aussterben bedroht sind“ oder für welche die Bundesrepublik Deutschland in besonders hohem Maße verantwortlich ist“. Laut Presseberichterstattung blockieren die Bundesländer den Erlass einer entsprechenden Verordnung und verhindern damit den wirksamen Schutz der betroffenen Tier- und Pflanzenarten.



Feldlerchenfenster
Gelbbauchunke: Geschützt auf dem Papier, gefährdet in der Praxis
Gisela Splett: „Mehr Platz für natürliche Bach- und Flussauen “
Pressemitteilung vom 11.02.10
Feldlerche: Frühlingsbote – himmelhoch jauchzend, vom Tode bedroht
Gisela Splett: „Dramatischer Rückgang der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft – Öko-Landbau nutzt der Feldlerche“
Pressemitteilung vom 05.03.10
Erfahrungsschatz des WWF-Aueninstituts im Bereich Auen-Ökologie im Land unverzichtbar!
Pressemitteilung vom 03. März 2010
Flugfeld-Kiebitze brauchen eine neue Heimat – Umsetzung verzögert sich
„Der Landkreis muss endlich handeln“
Gemeinsame Pressemitteilung mit Bernd Muschel vom 1. März 2010



Zum IRP:
Fraktionsantrag „Kies-Affäre aufklären“
Fraktionsantrag von SPD und GRÜNEN „Aufklärung über politische Zusagen an südbadische Unternehmen und den Anschein der Klientelpolitik bei der Verwertung von Kies am Oberrhein“
Antrag von Bärbl Mielich zum Retentionsraum Weil-Breisach
Zu Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Tierschutz:
Antrag von Bernd Murschel„100 % gentechnikfrei“ – Maßnahmen der Landesregierung
Antrag von Bernd Murschel zu gentechnisch verunreinigtem Saatgut 2009/2010
Antrag von Reinhold Pix „Lebensmittelkontrolle verbessern“
Antrag von Renate Rastätter zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere
Zur Energiepolitik:
Interfraktioneller Antrag zum Ausbau der Verwertung von Bioabfällen in Baden-Württemberg
Fraktionsantrag zum Ausbau von Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in Baden-Württemberg
Fraktionsantrag zur Solarenergie-Förderung
Antrag von Bärbl Mielich zu Risiken der Tiefengeothermie
Bei Interesse an den entsprechenden Themen kann man sich auch in die einzelnen Newletter-Verteiler (Info Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz; Energiezeitung; Newsletter Tierschutz) aufnehmen lassen.

Dieser Newsletter wird herausgegeben von:
Fraktion DIE GRÜNEN
Im Landtag Baden-Württemberg
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Verantwortlich
Gisela Splett (MdL, umweltpolitische Sprecherin)
Tel.: 0711/2063-966
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Redaktionelle Mitarbeit
Heike Hauk (wissenschaftliche Mitarbeiterin), Markus Rösler (parlamentarische Berater)
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